
Aufgrund der erdrückenden Beweislast gestand der Polizist in Führungsposition schnell die Bilder geschändeter Kinder aus dem Netz zwischen Dezember 2012 und Januar 2013 heruntergeladen zu haben. Sein Geständnis wirkte sich jetzt aber dahingehend strafmildernd aus, daß sich der Staatsdiener skandalöserweise nicht einmal mehr in einem öffentlichen Strafverfahren verantworten muß. Die widerliche Sache hat sich jüngst für ihn mit der Zahlung eines Strafbefehls über 9.000,– Euro juristisch erledigt, als handele es sich bei den Kinderpornobildern um ein Bagatelldelikt.
Gegen den Polizisten läuft derzeit zwar noch ein disziplinarisches Ermittlungsverfahren und seine Leitungsfunktion bei der Staatsmacht ist er erst einmal los. Aber mit vollkommenem Unverständnis muß man vernehmen, daß der Kinderporno-Cop weiterhin im Polizeidienst verbleiben darf. Ein System, was solche Juristen und Polizisten aus Steuermitteln bezahlt, ist ein Schlag ins Gesicht für jedes Opfer von pädophilen Triebtätern und wohl nur noch schwerlich reformierbar.
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