Auch wenn Asylbewerber hier in Deutschland gegen geltendes Recht verstoßen, so besitzen sie doch weiterhin das Anrecht auf volle Sozialbezüge durch die Behörden. Das entschied Ende September 2013 das Sozialgericht in Frankfurt. Gemäß der inländerfeindlichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts widerspräche ein gekürzter Sozialbeitrag angeblich der Menschenwürde.
Was mit der Menschenwürde der betrogenen Deutschen ist, darüber ließ sich das oberste Gericht in Karlsruhe allerdings nicht aus. Geklagt hatte ein 42 Jahre alter Asylbewerber, der 2003 ohne Paß in die BRD einreiste. Da er seine gezielt seine Identität verschleierte, um hier offensichtlich leichter Asyl zu ergaunern, wurden ihm als Sanktionsmaßnahme die monatlichen Leistungen von den Ämtern gekürzt.
Unglaublich: Zwar wurde der Asylantrag des offensichtlichen Inders abgelehnt, aber er darf weiter munter in Deutschland bleiben und wird hier staatlich versorgt, da er wegen des fehlenden Passes nicht abgeschoben werden kann.
Immer dreister tanzen so Asylbetrüger dem deutschen Staat auf der Nase herum. Gutmenschliche Richter bestärken mit ihren bürgerfeindlichen Urteilen auch noch die kriminellen Ausländer in ihrem Tun. Deutschen Sozialhilfe- und Hartz-IV-Empfängern, welche ihrer sogenannten Mitwirkungspflicht angeblich nicht nachkommen, wird dagegen oft wegen Lappalien die Sozialhilfe oder ihr ALG-II gekürzt. Im Wiederholungsfall können die Zahlungen sogar gänzlich gestrichen werden. Der Vorfall schreit geradezu nach einer Verfassungsbeschwerde aufgrund der offensichtlichen Ungleichbehandlung zwischen ausländischen Asylanten und einheimischen Deutschen.
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