
Ein entsprechender Zuschlag wird allerdings schon bei Schwangeren gesetzlich gewährt. Der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts war zudem der lebensfremden Auffassung, daß Ersparnisse beim Kauf von Milchnahrung für das Baby entstehen würden, so dass kein Mehrbedarf hier gerechtfertigt sei. Gerade aber das Gegenteil ist die Realität. Stillende Mütter sollen insbesondere in der Stillzeit abwechslungsreich, ausgewogen und gesunde Nahrung zu sich nehmen, raten Experten. 400 bis 500 Kalorien zusätzlich werden da statistisch täglich für den Mehrbedarf veranschlagt. Dies erfordert eine entsprechend finanzielle Zusatzbelastung der Mütter insbesondere beim Kauf von teurem Obst und Gemüse.
So wird im kapitalistischen Deutschland wieder einmal an den Schwächsten unseres Volkes – den Kindern – gespart, während gleichzeitig Milliarden Euros in sinnfreie „Integrationsmaßnahmen“ und zum Unterhalt von nicht enden wollenden Asylströmen gesteckt werden.
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