Auf die Ernährung in der Stillzeit ist bei Müttern besonders darauf zu achten, daß sie ausreichend gesunde Nahrung zu sich nehmen, da auch das Kind immer mit ißt. Stillen stärkt zusätzlich das Immunsystem des Sprößlings und macht ihn weniger anfällig für Krankheiten. Schon zu Beginn des jungen Lebens des Kindes garantiert man so auch eine gesunde Zukunft, die der Volksgesundheit im Ganzen nur zuträglich sein kann. Doch an einem gesunden Volk haben wohl Richter des hessischen Sozialgerichts kein Interesse. Die Juristen entschieden, daß stillenden Müttern, die Hartz-IV beziehen, kein Mehrbedarf von Seiten der Ämter zusteht.
Ein entsprechender Zuschlag wird allerdings schon bei Schwangeren gesetzlich gewährt. Der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts war zudem der lebensfremden Auffassung, daß Ersparnisse beim Kauf von Milchnahrung für das Baby entstehen würden, so dass kein Mehrbedarf hier gerechtfertigt sei. Gerade aber das Gegenteil ist die Realität. Stillende Mütter sollen insbesondere in der Stillzeit abwechslungsreich, ausgewogen und gesunde Nahrung zu sich nehmen, raten Experten. 400 bis 500 Kalorien zusätzlich werden da statistisch täglich für den Mehrbedarf veranschlagt. Dies erfordert eine entsprechend finanzielle Zusatzbelastung der Mütter insbesondere beim Kauf von teurem Obst und Gemüse.
So wird im kapitalistischen Deutschland wieder einmal an den Schwächsten unseres Volkes – den Kindern – gespart, während gleichzeitig Milliarden Euros in sinnfreie „Integrationsmaßnahmen“ und zum Unterhalt von nicht enden wollenden Asylströmen gesteckt werden.
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