Als "bürgerfreundlich" will der rheinland-pfälzische Innenminister Roger Lewentz (SPD) die Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte der Öffentlichkeit verkaufen, die ab Januar 2014 landesweit im Bundesland halbherzig eingeführt werden soll. Letztendlich beugt man sich mit der Entscheidung, maßgeblich Bereitschaftspolizisten mit persönlich zuordenbaren Nummern zu versehen, aber nur der seit Jahren in Deutschland schwellenden Kritik an wachsender Polizeigewalt. Insbesondere in Fußballstadien und während Demonstrationen sieht man immer wieder auf Bildern wild um sich schlagende Polizisten, die ohne ersichtlichen Grund in die Menge auf Menschen einprügeln. Als Betroffener dieser Knüppelorgien hat man vor Gericht kaum eine Chance. Aufgrund der massiven Vermummung und durch die uniforme Behelmung sowie Sicht- und Mundschutz der Spezialkräfte, ist eine Identifizierung der martialisch und in Gruppen auftretenden Beamten oft nur schwer möglich.
Dazu gibt es insbesondere in den Sondereinheiten der Bereitschaftspolizei meist einen eigenen Codex, prügelnde Kollegen nicht zu belasten. Das wäre schlecht für die Stimmung und das Vertrauen innerhalb der Truppe, wenn beim nächsten Einsatz mal wieder hingelangt werden soll. Die Dummen sind die Bürger, die immer öfter Opfer von Polizeigewalt werden, weil die Staatsdiener wissen, daß ihnen am Ende kaum etwas passiert. Trauen sich Geschlagene nach einem ungerechtfertigten Knüppeleinsatz auch einmal eine Strafanzeige zu stellen, kommt es in der Regel zu einer Gegenanzeige der Beamten wegen Landfriedensbruch oder/oder Widerstand gegen die Staatsgewalt.
Aufgrund des Polizeidienstes können sich die Beamten Bilder und Hintergrundinfos der Anzeigeerstatter problemlos besorgen und im Nachhinein Aussagen absprechen und Vorwürfe konstruieren. Bei Richtern und Staatsanwälten besitzen sie sowieso schon im Vorfeld der Verhandlung ein nicht nachvollziehbares Heiligen-Image. Das Ziel der Polizeibeamten, das am Ende auch meist erreicht wird, ist die Kriminalisierung von Polizeigewalt-Kritikern und die Einschüchterung von Knüppelopfern. Die BRD-Justiz spielt dabei nicht selten mit. Da überlegt man es sich eben zweimal künftig die Gerichte einzuschalten, wenn in Überstunden gefangene und entsprechend frustrierte Bereitschaftspolizisten unverhältnismäßig ihren Schlagstock als Folterinstrument gegen Normalbürger mißbrauchen.
Die Kennzeichnungspflicht, welche die Identifizierung von kriminellen Polizeibeamten erleichtert, ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist dies nur ein Teil der Lösung des Problems von Gewalt im Polizeidienst. Insbesondere die falsch verstandene Kameradschaft bei Polizeiübergriffen unter den Beamten selbst gehört ebenso auf den Prüfstand und die interne Untersuchung der Vorfälle verschärft. Bei der Aufklärung von Vorwürfen von Polizeigewalt darf nicht wie heute die Unschuldsvermutung des Beamten in den Mittelpunkt der Ermittlungen gestellt werden, sondern wie im zivilen Leben auch, muß eine neutrale Herangehensweise der Untersuchenden bindend und verpflichtend sein.
Da es das Innenministerium in Rheinland-Pfalz aber nun mit ihren eigenen Gesetzen und den vermeintlich „bürgerfreundlichen“ Beschlüßen selbst nicht so ernstmeint, kündigte der Innenminister jetzt schon mal an, daß ab Januar nächsten Jahres die Nummerierung der Polizisten wohl noch nicht fertig sein wird. Die bürgerfeindliche Polizeigewerkschaft hatte die Einführung der Kennzeichnungspflicht für ihre Beamten im Vorfeld natürlich abgelehnt.
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