Im bayerischen Altötting und in Traunstein wurden die letzten Tage erst wieder ganz weihnachtlich zwei Kinderschänder in vollkommen unterschiedlichen Verfahren von deutschen Kuschelpädagogen in schwarzer Richterrobe mit lächerlichen Urteilen beschenkt. Nur jeweils eine zweijährige Haftstrafe, die skandalöserweise auch noch zur Bewährung ausgesetzt wurde, verkündigten die gutmenschlichen Juristen in den Gerichtssälen. Beide pädophilen Sextäter zeigten sich zuvor des mehrfachen Mißbrauchs von Schutzbefohlenen geständig und wurden trotzdem wieder als freie Männer auf die Menschheit losgelassen. Die Urteile im Zusammenhang mit perversen Kinderschändern, die immer wieder im vermeintlichen Namen des Volkes gesprochen werden, mutieren zunehmend zum ausgewachsenen Justizskandal. Sie verhöhnen die geschändeten Opfer, die meist bis an ihr Lebensende unter den Gewalttaten leiden müssen.
Anders erging es hingegen in Großbritannien dem englischen Sänger Ian Watkins. Der Frontmann der Band „Lostprophets“ wurde in Cardiff wegen Kindesmissbrauchs zu satten 35 Jahren Haft verurteilt. Der 36jährige Pädophile wurde wegen der versuchten Vergewaltigung zweier Babys und anderer "nicht nachvollziehbarer" Sexualdelikte schuldig gesprochen. Watkins und seine Band, die sich inzwischen auflöste, waren im Musikgeschäft mit Millionen verkauften Alben durchaus erfolgreich. Vor Gericht endete aber nun dankenswerterweise die Karriere des abartigen Interpreten. Der Richter ließ entgegen unseren gutmenschlichen linken BRD-Richtern nicht nur in seinem Urteil sondern auch in dessen Begründung kaum Raum für Interpretationen. Ian Watkins habe, so der Jurist in seiner Erklärung zum Richterspruch, "neue Tiefen der Verdorbenheit" erreicht. Der Angeklagte selbst hatte sich zuvor zu 13 angeklagten Delikten schuldig bekannt und dem Gericht damit die Sichtung des widerwärtigen Videomaterials als Beweismittel erspart.
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