Verteilaktion "Kein Asylantenheim in Limburgerhof"

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Asylflut stoppen – Kein Asylbewerberheim in Limburgerhof!

wie sich in den letzten Tagen herausstellte, hat die Gemeindeverwaltung unter der Leitung des Bürgermeisters Dr. Peter Kern (SPD) klamm und heimlich ein Asylantenheim im Kavaliersbau des Schlösschen am Park in Limburgerhof errichtet. Aus diesem Grund verteilten Aktivisten der Partei "Der III. Weg" mehrere Hundert Flugblätter im Umfeld des Asylantenheims.

Kein Schloss für Asylanten

Während die SPD-Bundespartei momentan durch ihr sehr fragwürdiges Verhältnis bzgl. der Koalitionsverhandlungen mit der CDU im öffentlichen Fokus steht, versucht Dr. Peter Kern still und leise, ohne jegliche Vorabinformation der Anwohner, ein Asylantenheim mitten in Limburgerhof zu etablieren. Während die lokale Presse kaum bzw. gar nicht über das heikle Thema berichtet, mehren sich doch immer mehr kritische Stimmen zu diesem Vorhaben in Limburgerhof. Viele Anwohner befürchten, dass es nachts vermehrt zu Lärmbelästigungen kommen könnte. Desweiteren ist von Anwohnern im direkten Umkreis des Asylheims sogar von deutlichen Wertminderungen ihres Eigentums die Rede.

Nicht zuletzt sind aber auch viele Anwohner um ihre Sicherheit besorgt.

Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes stellt die Bevölkerungsgruppe der Migranten 8,8% der in der BRD lebenden Bevölkerung. Der Anteil von Migranten an den jährlich rechtskräftig verurteilten Straftätern lag im Jahr 2006 bei 23,3 %. Der Anteil von Migranten bei Kapitaldelikten wie Mord liegt sogar bei knapp 25 %. Bei räuberischer Erpressung sind mehr als 28% der Täter Nichtdeutsche.

Dieser nimmt neben der Gefahr für Leib und Leben auch deutlichen Einfluß auf den Wert des Grundbesitzes in unserer Gemeinde. In einer Gemeinde mit hohem Ausländeranteil und hoher Kriminalitätsrate sinken die Grundstückswerte zwangsläufig in den Keller und sind irgendwann kaum noch veräußerbar.

Während einem in den Medien zum Thema Asylbewerber meist rührselige Geschichten über die schwere Situation in den Heimatländer der Fremden vorgestellt werden, so sieht die Realität meist ganz anders aus.

Nach einer langjährigen Studie beantragen über 2/3 der Asylbewerber in Deutschland zu Unrecht bzw. aus nichtigen Gründen Asyl. Die Mehrheit kommt schlicht und ergreifend aus wirtschaftlichen Gründen in die Bundesrepublik. Ein Asylverfahren kann bis zu zehn Jahren dauern und kostet den Steuerzahler Unmengen an Geld.

Während in den letzten Jahren die Rechte der einheimischen Bevölkerung im Sozialwesen immer mehr Beschnitten wurden, so stärkte der BGH in einer Entscheidung vom 18.Juli 2012 die Rechte der Asylbewerber. Nach dieser Entscheidung hat jeder als Haushaltsvorstand bezeichnete Asylbewerber den Anspruch auf eine monatliche finanzielle Grundversorgung von 354,- Euro. Die Ehepartner erhalten einen Grundleistungssatz von 318,- Euro. Für jedes weitere Kind sind nochmal Abgaben von bis zu 283,- Euro fällig. So hat eine 4 köpfige Asylantenfamilie im Monat bis zu 1.238,- Euro steuerfrei zur Verfügung. Dauert das Asylverfahren bis zu 4 Jahren wird der Satz nochmals auf bis zu 382,- Euro angehoben. Im Vergleich dazu erhält ein deutscher Hartz-IV Empfänger 391,- Euro monatlich. Dabei ist gleich, ob er vorher in einem langjährigen Arbeitsverhältnis stand und in die Steuerkasse einbezahlt hat oder nicht. Von Asylbewerbern sind keine steuerlichen Einnahmen zu erwarten.

Für Unannehmlichkeiten wie z.B. die Rückreise bei einem nichtbewilligten Asylantrag kommt natürlich auch der deutsche Staat auf und bezahlt sogar das Heimfahrtticket, nur um die selben Personen wenige Monate später wieder im Land zu haben.

Wir stellen an die Stadtverwaltung und Regierung folgende Forderungen:

  • Kriminelle und auf Sozialleistungen angewiesene Ausländer sind unverzüglich abzuschieben.
  • Die Wiedereinführung von Grenzkontrollen ist zwingend notwendig.
  • Die Verwaltungsgerichte sind personell besser auszustatten, um Asylverfahren deutlich zu verkürzen.
  • So genannte Geduldete bzw. rechtskräftig abgelehnte Asylanten sind unverzüglich abzuschieben (dazu Umgestaltung des Aufenthaltsgesetzes).
  • Bei der Versorgung von Asylanten ist zum Sachleistungsprinzip zurückzukehren (also keine Geldzuwendungen mehr).
  • Es erfolgt eine Beschränkung des Aufenthalts auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der sich die Gemeinschaftsunterkunft befindet (Wiedereinführung der Residenzpflicht).

Bild: Anton Chalakov / www.bigstockphoto.com

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