Bundesagentur für Arbeit (BA) fordert Mindestlohn-Ausnahmen

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Eine Frechheit der besonderen Art leistete sich jüngst die Bundesagentur für Arbeit (BA) im öffentlichen Diskurs. So forderte die BA angesichts des Koalitionsvertrages zwischen der arbeitnehmerfeindlichen Union und der volksfeindlichen Sozialdemokratie jetzt schon Ausnahmen im dort beschloßenen Mindestlohn-Konzept, ohne daß hierbei überhaupt eine gesetzliche Einigung erzielt wurde. Die BA hat sich jedoch als weisungsbefugte Behörde gar nicht in politische Diskussionen einzumischen. Ihre maßgebliche Aufgabe besteht darin, Erwerbslose zu erfaßen, zu verwalten und insbesondere sie wieder durch geeignete Hilfs- und Fördermaßnahmen in Lohn und Brot zu bringen.
So viel scheint bisher sicher: Der Mindestlohn wird wohl kommen und natürlich mit vielen Ausnahmen, wobei hier die SPD gegenüber ihren großkotzigen Wahlkampfversprechen gleich das erste Mal schon wortbrüchig wird. Bereits zahlreiche Unionspolitiker forderten im Vorfeld zu den Mindestlohndiskussionen, daß junge Arbeitnehmer, Mini-Jobber, Rentner, Zeitungsausträger oder Hartz-IV-Bezieher von einer bundesweiten Mindestlohnregelung auszunehmen seien. Es wird demnach mit Sicherheit einen Mindestlohn geben, der diesen Namen aber nicht verdient, sondern ausschließlich nur zur Sandaugenstreuerei-Propaganda der politischen Klasse gehört.

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