Vor dem Mannheimer Amtsgericht müssen sich ab dieser Woche drei Personen aus dem linken Spektrum verantworten, die im Zuge einer Demonstration von nationalen Kräften in Mannheim im August 2012 einen nationalgesinnten Mann sowie eine Frau niedergeschlagen haben sollen. Abseits der Demonstration am Wasserturm sollen laut Anklage die drei Antifas unvermittelt auf den Mann losgegangen und ihn so lange geschlagen haben, bis dieser zu Boden ging. Immer wieder sollen dann die Drei auf ihr Opfer eingetreten haben, u.a. auch gegen den Kopf. Als seine Begleiterin ihm zu Hilfe eilte, soll einer der Drei auch ihr Fausthiebe verpasst haben. Im Anschluß soll einer der Täter unkontrolliert ein Pfefferspray versprüht haben, verliest Staatsanwältin Katja Schremb in der Anklage. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten gefährliche Körperverletzung und im Fall der nationalen Aktivistin, die in dem Prozess als Nebenklägerin auftritt, gehe die Staatsanwaltschaft nur von einfacher Körperverletzung aus. Nach dem Übergriff konnte die Polizei mehrere Linksautonome festnehmen, darunter auch die drei Angeklagten.
Ursprünglich hätte der Prozess schon im Januar diesen Jahres starten sollen, aber da war einer der Anwälte der Angeklagten kurzfristig erkrankt, so daß der Prozess auf den 13. Februar verschoben wurde. Auch heute wurde wieder gegen Nachmittag einer der Anwälte der Verteidigung urplötzlich krank, so daß ein weiterer Termin am kommenden Montag anberaumt wurde. Als Verteidiger der Linksautonomen traten die Heidelberger Rechtsanwälte Dr. Gerhard Härdle und Safiye Yueksek-Bicer sowie Martin Heimig in Erscheinung.
Linksautonome hatten im Vorfeld der Verhandlung zur "Solidarität mit den Opfern staatlicher Repression" aufgerufen und meldeten eine Kundgebung vor dem Gericht an. Die Polizei war mit entsprechenden Kräften vor Ort. Ebenfalls solidarisch begleiten Nationalisten aus der Rhein-Neckar Region die Nebenklägerin / Zeugen, so daß es nicht erneut zu Übergriffen kommen konnte. Immer wieder fallen Linksautonome mit Übergriffen und Anschlägen auf national gesinnte Deutsche auf und werden in aller Regel nur halbherzig von den staatlichen Ermittlungsbehörden zur Rechenschaft gezogen.
Alle Zeugen konnten die drei Angeklagten als Haupttäter identifizieren, wobei einer der Angeklagten sich allem Anschein nach gerade im Prozess einer Geschlechtsumwandlung befindet. Die Nebenklägerin, vertreten durch RA Waldschmidt, umschrieb diesen Umstand so: "Ich erkenne ihn auch wieder, zumindest von der Statur.". "Wie meinen Sie das?", fragt der Vorsitzende Richter Holger Hamm daraufhin. Prompt kam die Antwort der Nebenklägerin: "Letztes Mal war er noch ein Kerl." Aktuell wird der feminine Angeklagte seitens des Gerichts noch mit "Herr" angesprochen, wer weiß wie lange noch. Die Beiden anderen Angeklagten wurden ebenfalls vom zweiten Geschädigten identifiziert: "Diese Zwei, das sind die Haupttäter". Er zeigte auf Andreas H. und Sebastian H.
Immer wieder versuchte die Verteidigung den Prozess mit Befangenheitsanträgen zu unterbrechen. Sie fordert u.a. einen anderen Richter, da dieser der Nebenklägerin Prozesskostenhilfe gewährt habe und somit sei seine Befangenheit klar erkennbar.
Der Prozess wird am Montag, den 17. Februar vor dem Mannheimer Amtsgericht fortgesetzt.