Im Januar 2014 stand skandalöserweise schon zum zweiten Male ein junger Nationalist in Freiburg vor Gericht, weil er sich einem gewaltkriminellen Übergriff von fünf vermummten Linksextremisten entzog. Anlaß war ein Vorfall zweieinhalb Jahre zuvor. Im Oktober 2011 wartete der badische Nationalist auf einem Parkplatz bei Freiburg als Weiterleitungsposten auf andere Kameraden, um ihnen den Treffpunkt eines Rechtsrock-Konzerts zu nennen.
Doch nicht nur Gleichgesinnte erschienen dort, sondern auch ungebetene fünf linkskriminelle Elemente der örtlichen Antifa-Szene, die den Treffpunkt ausfindig machten und den Versuch starteten, den im Auto warteten Nationalisten tätlich anzugreifen. Die auf den nationalen Schleuser unvermittelt losstürmenden Linksextremisten waren zudem mit Pfefferspray, Schlagstöcken und Quarzhandschuhen bewaffnet.
Der Angegriffene reagierte instinktiv und setzte sein Fahrzeug fluchtartig in Bewegung, um dem gewalttätigen Mob zu entkommen. Beim Wegfahren vor den linksextremen Angreifern sprang bei einer relativ geringen Geschwindigkeit von gut 30 km/h ein Antifaschist aber auf das rollende Kraftfahrzeug, um den Fahrer offensichtlich zum Anhalten zu bewegen. Bei der mißlungenen Aktion verletzte sich der gewaltbereite Linksextremist jedoch. Mehrere Wochen konnte er sich so von dem fehlgeschlagenen Anschlag im Krankenhaus auf den Nationalisten erholen.
Der Fall landete dann erstmals 2012 vor Gericht. Vor dem Freiburger Landgericht wurde der angegriffene heimattreue Nationalist im ersten Verfahren freigesprochen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob das Urteil jedoch auf, da dessen Meinung nach das Landgericht nicht ausreichend geprüft hätte, ob das Opfer des Antifa-Übergriffs mit einem entsprechendem Verteidigungswillen handelte.
Eine andere Kammer als die vorherige mußte nun in Freiburg an gleicher Stelle den Fall neu verhandeln. Nach zehn Prozeßtagen kamen aber auch diese Richter nun zu dem eindeutigen Urteil, daß der angegriffene Nationalist in Notwehr handelte und sprachen ihn erneut frei. Die Nebenklagevertreter des gewaltbereiten Linksextremisten kündigten hingegen erneut eine Revisionsbegründung des Urteils an.
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