
Das Gericht kam "eindeutig" zur Erkenntnis, daß der Angeklagte das 48-jährige Opfer angegriffen habe. Der Richter Hamm hielt in seiner Urteilsbegründung fest, daß diese "Gewaltanwendung von erheblichem Ausmaß" und "keine Heldentat" gewesen sei.
Den Prozess gegen zwei weitere Angeklagte trennte der Richter vom Verfahren ab, da noch zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen gehört werden müssen. Die beiden Angeklagten sollen sich an dem Angriff beteiligt haben. Einer von ihnen soll auch eine 26 Jahre alte Begleiterin des Opfers, die als Nebenklägern auftritt, mit der Faust geschlagen haben. Dieses Verfahren wird am 24. Februar fortgesetzt.
Ursprünglich hätte der Prozess schon im Januar diesen Jahres starten sollen, aber damals war einer der Anwälte der Angeklagten kurzfristig erkrankt, so daß der Prozess auf den 13. Februar verschoben wurde. Als Verteidiger der Linksautonomen traten die Heidelberger Rechtsanwälte Dr. Gerhard Härdle und Safiye Yueksek-Bicer sowie Martin Heimig in Erscheinung.
Linksautonome hatten im Vorfeld der Verhandlung zur "Solidarität mit den Opfern staatlicher Repression" aufgerufen und meldeten eine Kundgebung vor dem Gericht an. Die Polizei war mit entsprechenden Kräften vor Ort. Ebenfalls solidarisch begleiten Nationalisten aus der Rhein-Neckar Region die Nebenklägerin / Zeugen, so daß es nicht erneut zu Übergriffen kommen konnte. Immer wieder fallen Linksautonome mit Übergriffen und Anschlägen auf national gesinnte Deutsche auf und werden in aller Regel nur halbherzig von den staatlichen Ermittlungsbehörden zur Rechenschaft gezogen.













