Justiz-Nachwehen der Mai-Aktionen 2013: Gerichtsklatsche für Stadt Würzburg

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Der umfangreichen Fortsetzungsfeststellungsklage eines Nürnberger Nationalisten, der für das „Nationale und Soziale Bündnis 1. Mai“ eine Versammlung mit dem Thema „Arm trotz Arbeit – Kapitalismus zerschlagen!“ für Ende März 2013 in Würzburg anmeldete, wurde nun in einem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtes in Würzburg weitgehend stattgegeben.

Durch rechtswidrige Auflagen und Verbote wollte die Stadt Würzburg zuvor die Versammlung der antikapitalistischen volkstreuen Kräfte ver- bzw. behindern. Das Würzburger Gericht stellte in seiner Verhandlung am 19. Dezember 2013 fest, daß sowohl das meinungsfeindliche Verbot, als auch zahlreiche hilfsweise verfügte Auflagen geltendem Recht zuwiderlaufen.

So befanden die Richter es u. a. auch nicht für statthaft von dem Veranstalter im Vorfeld der Demonstration eine Liste einzufordern, die u. a. auch den Namen, Anschrift und Geburtstag der vorgesehenen Redner erhalten sollte. Städtisch verfügte Auflagen bezüglich Anzahl und Festlegung der Laufpositionen der Ordner, der zur Verwendung kommenden Fahnen und der willkürlich untersagten Zahlenkombinationen und Buchstabenfolgen, welche die nationalen Teilnehmer während des Aufmarsches nicht zeigen hätten sollen, wurden ebenfalls als rechtswidrig angesehen.

Die Kosten des Rechtsstreits fallen aufgrund der überwiegend positiven Entscheidung zugunsten des Nationalisten der Staatskasse zur Last.

Bild: http://erster-mai.info
Quelle: http://erster-mai.info
 

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