Wieder einmal verläßt in Deutschland ein mehrfacher Kinderschänder als freier Mann das Gericht. Nur zwei Jahre auf Bewährung erhielt vor dem Rottweiler Amtsgericht jüngst ein 29-jähriger Sexgangster, der sich insgesamt viermal an einem Buben verging und nun nicht einen Tag dafür hinter Gitter muß. Der mißbrauchte Junge war zu den verschiedenen Tatzeitpunkten 11 bis 13 Jahre alt und trat vor dem Landgericht nun als Nebenkläger auf.
Unglaublich: Obwohl im Oktober 2010 bereits Anzeige gegen den pädophilen Missetäter gestellt wurde, verhandelte man im Gerichtsgebäude aber erst jetzt den Fall, wegen angeblich anderer dringender Verfahren, wie es aus Justizkreisen hieß. Aber nicht nur dieser Punkt wurde unfaßbarerweise dem Kinderschänder dann letztendlich sogar noch strafmildernd angerechnet. Zudem versuchte sich Richter Frank Fad auch als Pseudo-Psychologe und attestierte dem Straftäter in seinem Urteil keine so genannte „Kernpädophilie“, sondern eine "Hemmungspädophilie" beziehungsweise „nur“ eine "pädophile Nebenströmung".
Dem gepeinigten Kindersexopfer wird die Sache wohl ein Leben lang nachhängen, unabhängig des seltsamen Psychatrierungsmarathon des gutmenschlichen Richters, der den 29-jährigen nicht ins Gefängnis schicken wollte. Der vorsitzende Richter bemühte sich vielmehr eine ganze Kanonade von vermeintlich „mildernden Umständen“ abzulassen, so daß einem fast die Tränen kamen und man am Ende meinen könnte, der Angeklagte sei das Opfer in dem Verfahren gewesen. Angefangen von einer schlechten Mutter, über eine Erbkrankheit, bis hin zu einem angeblich selbst als Opfer erlebten sexuellen Übergriffs mit 13 und dadurch einer traumatisch verlaufenden Kindheit, sei die sexuelle Fehlleitung des Kinderschänders erklärbar, meinte der Mann mit der Robe.
„Das Gericht sehe,“ so der Schwarzwälder-Bote, der über den Fall ebenfalls berichtete, „gepaart mit einer entsprechenden Therapie, durchaus eine günstige Sozialprognose.“ So hat die BRD-Kuscheljustiz mit einem unverständlichen Urteil mehr den letzten Rest von Hoffnung an hier praktizierte Rechtsstaatlichkeit weggeblasen. Wenn man bedenkt, daß der viermalige Kinderschänder sogar noch wegen sexuellen Missbrauchs und Besitzes von kinderpornographischem Material bereits vorbestraft war, kann man hier nur noch angewidert von einer ausgesprochenen Ekel-Justiz sprechen.
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