Den ganzen Multi-Kulti-Wahnsinn in Deutschland, der „natürlich“ immer nur ein Einzelfall darstellt, kann man zurzeit wieder einmal beispielhaft und kopfschüttelnd ganz aus der ersten Reihe beobachten. Genauer gesagt auf der Zuschauerbank einer Justizposse im Rottweiler Landgericht. Dort ist unlängst der brutale ausländische Killer Mustafa Y. in Nadelstreifen und Fußfesseln vor seine Richter getreten, um sich wegen eines mörderischen Tatvorwurfes zu verantworten. Bei niemand in und außerhalb des Gerichtssaals herrscht nur ein Hauch von Zweifel darüber, dass der sich in Untersuchungshaft befindliche Killer seinen deutschen Nachbarn Hans-Peter W. (43) entmenscht ermordete.
Das grausige Szenario geschah aus einer Nichtigkeit heraus, was die Staatsanwaltschaft nun vor dem Landgericht auch beweisen will. So gibt auch der 39-jährige Gewaltverbrecher mit Migrationshintergrund selbst unumwunden zu, seinen Doppelhaus-Nachbarn in Wellingen (Baden-Württemberg) erschossen zu haben. Das 43-jährige Opfer hätte Steine im Hof vor dem Haus umgewuchtet, da rastete der durchgeknallte Mörder plötzlich aus. Nach diversen gegenseitigen Beschimpfungen holte er eine Pistole hervor und schoss hasserfüllt mindestens neun Mal auf Hans-Peter W., der durch die Kugeln tödlich getroffen zusammenbrach.
Danach rief der gewaltkriminelle Ausländer die Polizei an. „Nachbar tot gemacht“, erklärte er den verdutzten Beamten am Telefon lapidar seine Bluttat in Kurzform. Nun – jetzt einige Monate später im Strafverfahren – will der inländerfeindliche Gewalttäter allerdings den wahren Schuldigen an dem Mord seines deutschen Nachbarn gefunden haben: Nicht der Angeklagte selbst, sondern der Fastenmonat „Ramadan“ sei Schuld an dem Tod von Hans-Peter W.!
So plädiert zumindest ein bestellter Gutachter in dem Verfahren, der sich für die mindere Schuldfähigkeit des Todesschützen einsetzt. Der 39-jährige Mörder soll während der Tatzeit aufgrund des Fastens im muslimischen Monat „Ramadans“ angeblich stark unterzuckert und wie von Sinnen gewesen sein. Beim traditionellen islamischen Fastenmonat „Ramadan“, was übersetzt „der heiße Monat“ heißt, feiert der Moslem die Sendung des Korans auf die Erde.
Kommt die täterfreundliche Auslegung der Tatumstände hier aber nun tatsächlich strafmildernd vor Gericht in Betracht, wäre in Deutschland Tür und Tor geöffnet, dass sich Ausländer auch zukünftig auf die Religionsausübung als Strafmilderungsgrund berufen könnten. Das wäre ein gehöriger Justizskandal und ein knallharter Schlag ins Gesicht für alle deutschen Opfer feiger Ausländergewalt. Jeder ausländische Vergewaltiger, Mörder und Kriminelle könnte so vor Gericht auf eine angebliche verminderte Schuldfähigkeit plädieren, wenn seine Tatausübung gleichzeitig in den islamischen Fastenmonat fiele.
Alleine aber die abstruse Darlegung und verquere rechtliche Interpretation in einem deutschen Gerichtssaal ernsthaft vorzutragen würde in einem wirklich souveränen Nationalstaat mit einer unabhängigen inländerfreundlichen Justiz sofort eine drakonische Strafe wegen Mißachtung hervorrufen. In der BRD-Realität überlegen es sich die Richter in dem Fall allerdings zurzeit, ob man dem Gutachten folgen kann oder nicht, oder gar ein Gegengutachten beauftragt, was auch die Anwälte des Opfers scheinbar favorisieren. Anstatt eines kurzen Prozess wurde die Verhandlung so in Rottweil gutmenschlich vertagt!