
Der Prozess gegen die beiden anderen Angeklagte trennte der Richter vom Verfahren ab, da noch zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen gehört werden mußten. Die beiden Angeklagten sollen sich an dem Angriff beteiligt haben und einer von ihnen sollte laut Staatsanwaltschaft auch eine 26 Jahre alte Begleiterin des Opfers, die als Nebenklägern auftrat, mit der Faust geschlagen haben.
Richter Holger Damm sah die Schuld von Sebastian H. und Daniel T. nicht zweifelsfrei bewiesen und sprach daher aus mangel an Beweisen die beiden Linksautonomen frei. Dennoch gebe es eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass die Männer zugeschlagen hätten, gab der Richter in der Urteil zu Protokoll. Zeugen konnten allerdings nur die Kleidung der mutmaßlichen Täter beschreiben, aber keine Personen eindeutig identifizieren.
Selbst die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer wie die Verteidigung Freispruch aus Mangel an Beweisen. Nur die Nebenklage, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt, sprach sich für eine Verurteilung des Angeklagten H. aus, während sie für den Angeklagten T. ebenfalls Freispruch forderte.
Desaströse Polizeiarbeit verhindert Verurteilung
Wie sich während des Prozesses heraus stellte, hatten die ermittelnden Beamten der Frau nur Fotos der Angeklagten gezeigt und nicht auch Fotos von Unbeteiligten. "Das war schlechte Polizeiarbeit", erklärte Richter Hamm. Die Beweisaufnahme im Prozess sei dadurch "kaputtgemacht" worden. Es sei anzunehmen, daß diese Bilder das Opfer bei der Täteridentifizierung beeinflusst hätten, der Richter weiter.
Auch in diesem Verfahren zeigte sich wieder, daß oftmals Übergriffe und Anschläge von Linksautonomen auf national gesinnte Deutsche nur halbherzig bzw. fehlerhaft von den staatlichen Ermittlungsbehörden verfolgt und die Täter letztendlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.













