„Schlechte Polizeiarbeit“ beschert Freispruch im Mannheimer Antifa-Prozess

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Vor dem Mannheimer Amtsgericht mussten sich insgesamt drei Personen aus dem linken Spektrum verantworten, die im Zuge einer Demonstration von nationalen Kräften in Mannheim im August 2012 einen nationalgesinnten Mann sowie eine Frau niedergeschlagen haben sollen. Wurde erst kürzlich einer der Angeklagten zu einem Jahr auf Bewährung und 80 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Andreas H. abseits bei einer Demonstration am Wasserturm mit zwei weiteren Personen unvermittelt auf einen Nationalisten losgegangen und ihn so lange geschlagen hat, bis dieser zu Boden ging. Immer wieder sollen dann die Drei auf ihr Opfer eingetreten haben, u.a. auch gegen den Kopf. Als seine Begleiterin ihm zu Hilfe eilte, soll einer der Drei auch ihr Fausthiebe verpasst haben. Im Anschluß hat laut Gericht Andreas H. unkontrolliert Pfefferspray versprüht.

Der Prozess gegen die beiden anderen Angeklagte trennte der Richter vom Verfahren ab, da noch zwei weitere Polizeibeamte als Zeugen gehört werden mußten. Die beiden Angeklagten sollen sich an dem Angriff beteiligt haben und einer von ihnen sollte laut Staatsanwaltschaft auch eine 26 Jahre alte Begleiterin des Opfers, die als Nebenklägern auftrat, mit der Faust geschlagen haben.

Richter Holger Damm sah die Schuld von Sebastian H. und Daniel T. nicht zweifelsfrei bewiesen und sprach daher aus mangel an Beweisen die beiden Linksautonomen frei. Dennoch gebe es eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass die Männer zugeschlagen hätten, gab der Richter in der Urteil zu Protokoll. Zeugen konnten allerdings nur die Kleidung der mutmaßlichen Täter beschreiben, aber keine Personen eindeutig identifizieren.

Selbst die Staatsanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer wie die Verteidigung Freispruch aus Mangel an Beweisen. Nur die Nebenklage, vertreten durch Rechtsanwalt Dirk Waldschmidt, sprach sich für eine Verurteilung des Angeklagten H. aus, während sie für den Angeklagten T. ebenfalls Freispruch forderte.

Desaströse Polizeiarbeit verhindert Verurteilung
Wie sich während des Prozesses heraus stellte, hatten die ermittelnden Beamten der Frau nur Fotos der Angeklagten gezeigt und nicht auch Fotos von Unbeteiligten. "Das war schlechte Polizeiarbeit", erklärte Richter Hamm. Die Beweisaufnahme im Prozess sei dadurch "kaputtgemacht" worden. Es sei anzunehmen, daß diese Bilder das Opfer bei der Täteridentifizierung beeinflusst hätten, der Richter weiter.

Auch in diesem Verfahren zeigte sich wieder, daß oftmals Übergriffe und Anschläge von Linksautonomen auf national gesinnte Deutsche nur halbherzig bzw. fehlerhaft von den staatlichen Ermittlungsbehörden verfolgt und die Täter letztendlich nicht zur Rechenschaft gezogen werden.

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