Ein Ende des Millionen Euros verschlingenden Schauprozesses gegen die Beschuldigten der bundesweit bekannten Döner-Mord-Serie vor dem Münchner Oberlandesgericht ist noch lange nicht in Sicht. Geschweige denn wurde dort in dem Fall auch nur ein Urteil gefällt, das entsprechende Rechtskraft in der Bundesrepublik erlangt hätte. Trotzdem werden bei den BRD-Sicherheitsbehörden aufgrund der Pannenserie in dem NSU-Phantom-Komplex immer weiter begierig die Felle verteilt.
Den Anfang machte bereits der Verfassungsschutz (VS). Ausgerechnet also jene Geheimdienstbehörde, deren Spuren sich zu Hauf über die gedungenen VS-Agenten überall in den Ermittlungsblättern bei den vermeintlichen oder auch tatsächlichen Terrorakten finden lassen. Als staatliche Sprengstofflieferanten, Paßfälscher, Wohnungsvermittler, Spendensammler usw. sind die VS-Spitzel dort aufgeführt. Keiner von ihnen sitzt oder saß allerdings auf der Anklagebank. Hingegen wurde der VS aber vor Monaten schon mit einem Anti-Terror-Zentrum gegen Nationalisten belohnt und die grundgesetzlich verbriefte Trennung zwischen Polizei und Geheimdienste kurzerhand aufgehoben. Eine zentrale Mega-Cyber-Datei, die gegen mißliebige Nationale eingerichtet wurde und die per Knopfdruck über die intimsten Details der betroffenen Volkstreuen bundesweit zu informieren weiß, ist so das neu geschaffene repressive Sahnehäubchen als vermeintliche Konsequenz aus dem VS-NSU-Phantom-Skandal schlechthin. Da läßt es sich staatlicherseits doppelt so gut kriminalisieren, bespitzeln, denunzieren und verfolgen.
Aber auch die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe, für die das Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen im NSU-Phantom-Fall durchführt, geht im Großen „Wünsch-Dir-Was“ des politischen Verfolgungsbetriebes nicht leer aus. So sieht ein Gesetzentwurf von SPD-Justizminister Heiko Maas nun vor, dass die Länder-Staatsanwaltschaften zwangsverpflichtet werden, der Bundesanwaltschaft künftig alle Fälle mit möglicher Bundeszuständigkeit vorzulegen. Bei Ermittlungsanfang solle ein vermeintlicher „Anfangsverdacht für die Zuständigkeit“ ausreichend sein. Auch hier wird wieder das Föderalismus-Prinzip des Grundgesetzes außer Acht gelassen. Aber was interessieren verfolgungswütige BRD-Behörden in Deutschland schon die eigenen Gesetze?
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