Brunnen-Fall Harthausen: Afrikaner wehrt sich gegen Verdächtigungen

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Im Februar 2014 verteilten Mitstreiter und Sympathisanten vom „III. Weg“ ein Flugblatt, das sich mit den Sorgen der Bürgerschaft in Harthausen bei Speyer beschäftigte. So zweifelten Harthausener Bürger in ihrer Gemeinde und unser Partei gegenüber an, dass in der Ortschaft gesammelte Spendengelder für einen Brunnenbau im afrikanischen Togo durch einen ortsansäßigen Schwarzafrikaner sachgemäß ausgegeben wurden.

Insbesondere weit aus billigeren Vergleichsrechnungen bezüglich der in anderen Regionen der Welt installierten Brunnenanlagen stießen so manchem Harthausener sauer auf und ließen bei einigen wohl den Verdacht hochkommen, dass hier Spenden nicht für den gesammelten Zweck Verwendung fanden, sondern in dunkle Kanäle abflossen. Der „III. Weg“ forderte in seinem verteilten Info-Flugblatt die lückenlose Aufklärung über die Finanzierung des dubiosen Brunnenbau-Projekts. Immerhin wurden satte 22.200 Euro für die Togolesen gespendet, die sicher auch sozialschwache Deutsche in Harthausen oder Speyer erfreut hätten.

Der betroffene Spendensammler aus dem nordafrikanischen Land hatte schnell alle Vorwürfe zurückgewiesen. Jüngst hat sich auch seine Medien-Anwältin beim „III. Weg“ gemeldet und uns eine aus unserer Sicht recht lückenhafte Sachverhaltsdarstellung zugesendet. Wir wollen aber aus Fairnessgründen hier jedem die markantesten Argumente des Mannes aus Togo mitteilen, der sich gegen den Verdacht wehrt, die Spendengelder zweckentfremdet ausgegeben zu haben.

So seien laut der Anwältin des Afrikaners die Brunnen von „hoher Qualität“ und entsprechende Angebote über den Brunnenbau wären von ihm auch schon in Deutschland eingeholt worden. Dieser Behauptung beweisende Belege wurden jedoch nicht übermittelt, während hingegen eine Kopie einer Umtauschquittung über die Summe von 21.000 Euro in die Landeswährung CFA dem Rechtfertigungsschreiben beigelegt wurde. Bewiesen ist damit aber erst einmal nichts, auch eine Umtauschquittung sagt nichts über die weitere Verwendung und schon gar nicht über die Herkunft des Geldes aus. Der veranschlagte Preis soll aber nach Informationen von dem Mann aus Togo angeblich auch von einer deutschen Firma bestätigt worden sein, was wiederum auch nicht durch Dokumente belegt wurde.

Die Anwältin des migrationshintergründigen Brunnenbau-Auftraggebers legt zudem wert darauf, dass die beiden gebauten Wasserstellen ihres Mandanten nach dessen Angaben für die Trinkwasserversorgung von 25.000 Landsleuten in Togo ausgelegt sind. Die hier vergleichsweise angeführten Brunnen des afghanischen Frauenvereins, die nur gut 800,– Euro kosten, seien jedoch nach Auffassung der Rechtsvertreterin nur für bis zu 200 Menschen angedacht und somit auch die Wirtschaftlichkeit der zwei Togo-Brunnen mehr als gegeben.

Wie viele Leute im Einzelnen tatsächlich in Togo nun mit den zwei neuen Brunnen versorgt werden, läßt sich natürlich von Deutschland aus nicht feststellen. Genauso wenig wie die Qualität der Brunnenanlage, auf die der Togolese in der Mitteilung scheinbar besonders großen Wert legt.

Angesichts der Informationen der Fachanwältin für IT-Recht kann sich nun jeder selbst ein Urteil darüber bilden, ob hier sachgemäß mit den Spendengeldern verfahren wurde. Allerdings räumte die Kanzlei dem „III. Weg“ gegenüber auch ein, dass tatsächlich nicht wie vermutet die ganzen 22.200,– Euro in den Brunnenbau in Afrika flossen, sondern 1.200 Euro von dem Mandanten für den Flug und „Aufwendungen“ verrechnet wurden. Ob sich jeder Spender darüber bewußt war, dass mit seinem Geld auch die Reisekosten des Schwarzafrikaners und nicht nur der Brunnenbauarbeiten bezahlt werden, kann so auch guten Gewissens weiterhin bezweifelt werden.
 

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