In Sachen Demokratie und Meinungsfreiheit ist die Schweiz ihren Nachbar-Bundesrepubliken unbestritten weit voraus und vielen wirklichen Vertretern einer wahren Volksherrschaft damit mehr als nur ein leuchtendes Beispiel gelebter Bürgerbeteiligung in Europa. Nicht nur die unzähligen Volksbegehren zu elementaren Fragen, welche dort wie unter anderem zur ausländischen Zuwanderung von Sozialtouristen abgehalten wurden, lassen die Bundesbürger hierzulande mit ihrer absurden Schmalspur-Demokratie vor der Haustür deshalb auch immer neidischer in die bergige Alpenrepublik hinüberblicken.
Nun darf inzwischen auch wieder, so entschied zumindest das Schweizer Bundesgericht, der so genannte „Hitlergruß“, der auch „deutscher Gruß“ genannt wird und seit den alten Germanen schon zur nordischen Begrüßungstradition in unserem Kulturraum gehörte, straffrei in der Eidgenossenschaft gezeigt werden. Zumindest unter Gleichdenkenden, wenn „lediglich die eigene nationalsozialistische Gesinnung bekundet werden soll“, wie die Bundesrichter in ihrer Urteilsbegründung ausführten. Strafbar sei die prominente Geste, welche in der BRD und BRÖ bei Staatsanwälten regelmäßig wilde Schnappatmung auslöst, erst dann, wenn der Grüßende damit „Werbung für den Nationalsozialismus machen will“ die Außenstehende miteinbeziehen würde, so die Juristen der höchsten Gerichtsinstanz in der Schweiz weiter.
Zwar gibt es selbst in der liberalen Schweiz mittlerweile zeitgeistliche so genannte „Anti-Rassismus“-Gesetze, die im Vergleich zum Strafmaß in der Bundesrepublik Deutschland oder in Deutsch-Österreich bei dort ähnlich gelagerten neu erfundenen Mode-Delikten in ihrer Existenzvernichtungsabsicht aber noch lange nicht mithalten können. Terrorurteile aufgrund volkstreuer Einstellungen sind da eher seit Jahrzehnten ein signifikantes Zeichen der BRD und ihrem Pendant aus der rot-weiß-roten Republik, wo mit dem Strafgesetzbuch unmißliebige nationale Meinungen entgegen dem rechtsstaatlichen Gedanken des freien Wortes geknebelt werden und die von der Strafverfolgung Betroffenen nicht selten unverhältnismäßig lange harte Haftstrafen verbüßen müssen.
Und die Opfer der Democratur haben natürlich auch Namen: Der bekannte Rechtsanwalt Horst Mahler sitzt in der BRD beispielsweise zurzeit eine über 12-jährige Strafe rein wegen Verstößen gegen die hier inflationär vorhandenen Meinungsparagrafen ab, welche natürlich ausschließlich nur die nationale Gesinnung geißeln wollen und somit auch faktisch unrechtsstaatliche Sondergesetze darstellen. 12 eiserne Jahre scheinen den inquisitorischen Mahler-Jägern aber offensichtlich immer noch nicht genug, denn erst jüngst wurden neue Anklageerhebungen der verfolgungswütigen Staatsanwaltschaften gegen den unbeugsamen Mann und spitzfedrigen Buchautoren öffentlich angekündigt.
Auch der Deutsch-Kanadier Ernst Zündel wurde an die BRD ausgeliefert, um ihn hier fünf lange Jahre lang ebenfalls rein wegen Meinungsdelikten und auf Kosten der deutschen Steuerzahler hinter Gefängnismauern einzukerkern. Meinungsäußerungen übrigens, die in der damaligen kanadischen Heimat des Verlegers und Geschichtsforschers überhaupt nicht strafbar waren, als er sie publizierte. Auch Gottfried Küssel und seine Kameraden erlitten ein ähnliches Schicksal und sitzen nun in der deutschen Ostmark ihre horrend hohen Haftstrafen wegen einer angeblich von ihnen geistig inspirierten deutschfreundlichen Internetseite ab. Alleine Küssel bekam über 9 Jahre Gefängnis in einem Schau-Gesinnungsprozeß in Wien aufgebrummt. Die Urteilbegründungen der vorsitzenden Tribunalsrichterin in der Justizposse waren an niveauloser Abenteuerlichkeit nicht zu überbieten.
Die Liste der politisch Verfolgten der beiden Democraturen ist so lang, dass ihre Aufzählung hier den Rahmen des Berichtes sprengen würde. Sie betrifft Publizisten, Dichter, politisch engagierte Deutsche wie Ausländer zugleich, wahrheitssuchende Wissenschaftler, Historiker und auch ganz einfache Menschen, die in den hiesigen kapitalistischen Systemen neugierige Fragen stellen. Fragen, die nach Gutdünken der politischen Klasse nicht gestellt werden sollen, um die herrschende Geschichtsschreibung nicht zu unterminieren oder weil sie auch bestimmte zwölf Jahre in der deutschen Historie auf vielfältige Weise enttabuisieren und damit vielleicht anders darstellen könnten.
So ist zumindest in der Schweiz positiv festzustellen, dass dort noch unabhängige Richter mit Rückgrat im Sinne der Meinungsfreiheit und nicht der Gesinnungsverfolgung urteilen. Ein Gebaren, dass auch den arroganten bundesdeutschen und österreichischen Juristen gut zu Gesicht stehen würde, wenn sie es mit der vielzitierten Meinungsfreiheit, die sie in alle Welt exportieren wollen, ohne sie aber in ihren eigenen Staaten zu gewährleisten, tatsächlich auch ernst meinen würden.
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