
Der Thüringer Verfassungsschutz benutzt dabei so genannte Dampferzeuger, um die Post spurenlos zu öffnen und den darin vorgefundenen Inhalt unter der bewußten Verletzung des Briefgeheimnisses mitzulesen. Danach werden die Postsendungen wieder verschlossen. Sehr zurückhaltend zeigt sich der Inlandsgeheimdienst allerdings mit der Zahl der von ihm betriebenen Grundgesetzverletzungen, die sich natürlich über ein Sondergesetz als legitim darstellen wollen. Wie viele Briefe so jährlich von den Geheimdiensten geöffnet werden und wie viel Bürger von solchen Bespitzelungsmaßnahmen faktisch betroffen sind, wurde demnach nicht bekannt.
Der Inlandsgeheimdienst besitze aber mindestens vier verschiedene Geräte-Typen, welche die Technik beinhalten, die Briefsendungen der Thüringer vor der Auslieferung an die Empfänger mitzulesen. Die Regierung gibt auch zu, daß Thüringer Schlapphut-Agenten bei den Postdienstleistern bereits vorsortierte Post öffnen und geheimdienstlich auswerten. So werden Briefe und andere Sendungen auch an das Landesverfassungsschutzamt in Erfurt verbracht, um die Ausforschung der Bürger dort noch akribischer vorzunehmen. Die Postunternehmen sind – wie in allen anderen Bundesländern auch – per BRD-Bespitzelungsgesetze im Rahmen der so genannten „G10-Kommission“ zur Mittäterschaft verpflichtet.
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