Sternfahrt zum 1. Mai: Klage gegen Stadt Bayreuth erfolgreich

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Der „III. Weg“ war auch 2014 als volkstreue Partei neben vielen parteifreien Kräften im organisationsübergreifenden „Nationalen und Sozialen Aktionsbündnis 1. Mai“ vertreten, das die diesjährige nationalrevolutionäre Arbeiterkampfdemo im sächsischen Plauen durchführte. Im Vorfeld einer jeweiligen großen Mai-Demonstration werden vom Bündnis seit einigen Jahren auch in verschiedenen Städten mehrere Mobilisierungsaktionen für die Großveranstaltung in Form kleinerer Aufmärsche, Standkundgebungen oder Verteilungen organisiert, um auf den 1. Mai als Tag der nationalen Arbeit hinzuweisen. Oft geschieht das auch durch kurzfristig angemeldete Sternfahrten, so daß an einem Tag mehrere Städte in die Werbemaßnahmen mit einbezogen werden.

Im April 2014 nahmen auch nationale Aktivisten und „III. Weg“-Parteimitglieder aus dem Mai-Bündnis an einer Demonstration im oberfränkischen Bayreuth teil. Das Ordnungsamt verhängte gegen den ordentlich angemeldeten Aufmarsch jedoch einige rechtswidrige Auflagen. Der nationale Anmelder reichte nun über seinen Rechtsanwalt Frank Miksch aus Fürth bei dem zuständigen Verwaltungsgericht eine Fortsetzungsfeststellungklage ein, um dort festzuschreiben zu lassen, daß bei künftigen Versammlungen die rechtswidrigen Vorschriften nicht mehr verfügt werden dürfen. Diese bezogen sich auf eine verquere Auswahl der Ordner, sowie einer rechtlich nicht zulässigen Verwendungsvorgabe der mitgeführten Lautsprecher während der Demonstration.

Zu einer Verhandlung kam es dann überraschenderweise nicht. Offensichtlich holten die Protagonisten der Richard-Wagner-Stadt nach der Klageeinreichung rechtlichen Rat ein und gaben sich bereits im Vorfeld auf der ganzen Linie geschlagen. Zukünftig, so erklärten die zuständigen Stellen der Stadt Bayreuth, werde man auf die versammlungsrechtlich bedenklichen Auflagen verzichten, die den Kläger unzulässig in seinen Rechten einschränkten. Die Kosten des Verfahrens und des von dem Nationalisten eingeschalteten Anwaltes fallen so allesamt der Gegnerschaft zur Last.

Immer wieder müssen Personen aus dem Nationalen Widerstand in der Bundesrepublik anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen und die hiesigen Gerichte anrufen, um schikanöse Bescheide und grundgesetzwidrige Auflagen rechtlich anzugehen. Sehr oft – wie auch dieser Fall zeigt – jedoch mit Erfolg. Sachkundige Anwälte können von unserer Partei an interessierte Nationalisten selbstverständlich auch vermittelt werden.
 

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