Gericht stärkt willkürliche Verhängung von Stadionverboten

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Nicht nur im nationalen politischen Bereich nimmt die bundesdeutsche „Rechtsprechung“ immer diktatorische Züge an. Auch auf dem zivilgesellschaftlichen Feld wächst rasant der Ausbau undemokratischer Vorschriften und Gerichtsentscheidungen, die der staatlichen Willkür Tür und Tor öffnen. So hat jüngst erst das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschieden, daß gegen Fußballfans in Deutschland Stadionverbote verhängt werden können, auch wenn diese bisher überhaupt nicht gewalttätig in Erscheinung getreten sind.

Nach dem aktuellen Richterspruch können so zukünftig von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (Zis) als gewaltbereit eingestufte Fußballfans am Tag eines Spiels, an dem die Polizei mit Ausschreitungen rechnet, mit einem Stadionverbot belegt werden, auch wenn sie bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Alleine Ermittlungen wegen vermeintlichen Straftaten und somit der reine Verdacht reichen für ein Stadionverbot nunmehr aus. Die Grundlage des Urteils bildete die Klage eines Anhängers vom 1.FC Kaiserslautern.

Schon vor längerer Zeit entlarvten engagierte Personen und systemkritische unabhängige Anti-Repressionsgruppen aus der Fan-Szene, wie zum Beispiel die „Rot-Schwarze-Hilfe“ in Nürnberg, die staatlichen Unterwanderungsversuche der Schlachtenbummler durch angeworbene Verfassungsschutz-Spitzel. Die Ausweitung des BRD-Überwachungsstaates auf alle subkulturellen und nicht staatlich organisierten Lebensfelder nimmt somit immer weiter bedenklichere Züge an.
 

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