Bremen: Waffenverbot für Nationalgesinnten bestätigt

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Wieder mal so ein Skandalurteil im Merkelland, das einem unablässig deutlich macht, wie nationalgesinnte Deutsche hier inzwischen zu Menschen zweiter Klasse degradiert wurden: Das Verwaltungsgericht Bremen bestätigte vor kurzem die Entscheidung des repressiven Stadtamtes, das einem volkstreuen Funktionär der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) den Besitz von Schusswaffen per Bescheid untersagte. Seine insgesamt acht Jagdwaffen einschließlich Waffenbesitzkarte und Munition wurden daraufhin von den Systembehörden kurzerhand eingezogen.

Der NPD-Mann klagte gegen diese politische und meinungsbeschneidende Entscheidung, verlor nun aber aufgrund seiner vermeintlich „falschen Einstellung“ vor dem hanseatischen BRD-Gericht den mehr als fragwürdigen Gesinnungsprozeß. Nur durch seine Funktionärstätigkeit auf unterer Ebene bei den Nationaldemokraten habe sich der heimatliebende Waffenbesitzer nach Meinung der Richter als „unzuverlässig“ im Sinne des Waffenrechts erwiesen. Für die Juristen in Bremen bestünden auch keinerlei Zweifel daran, daß sich die NPD gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.

Das Opfer des repressiven und gesinnungsfeindlichen Urteils war von 2010 bis 2013 Vorsitzender des NPD-Verbands Bremen-Stadt und ist nach wie vor Mitglied der Partei. Waffenbezogen hat er sich nie etwas zu Schulden kommen lassen. Alleine seine Gesinnung veranlasste deshalb das zuständige Amt in Bremen, die einst erteilte Waffenerlaubnis zu widerrufen. Dabei wurde ihm auch gleichzeitig der Besitz von Waffen generell verboten, was nun auch vom Verwaltungsgericht bestätigt wurde.

Der Betroffene führte im Verfahren unter anderem das Argument ins Feld, daß die NPD noch nicht verboten sei und sogar zu Wahlen antrete. Das juckte die BRD-Juristen allerdings wenig. Diese meinten viel mehr, daß es irrelevant sei, ob die Partei zugelassen und nicht verboten sei. Ihre angebliche verfassungsfeindliche Ausrichtung genüge, um hier ein generelles Waffenverbot und die Abgabe der bisherigen Schusswaffen gegenüber dem Nationaldemokraten zu verfügen.

(Urteil v. 08.08.2014, Az. 2 K 1002/13, VG Bremen)

Bild: style-photography.de / www.bigstock.com

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