Mitte September 2014 passierte auch mit Zustimmung der volksfeindlichen Grünen eine neue Asylrechtsänderung den Bundesrat. Was antideutsche Kreise – wie die überfremdungsfreundliche Linkspartei – gar als "Verrat der eigenen Identität" der immer wieder mit Kindersex-Skandalen in Verbindung gebrachten einstigen Friedenspartei bezeichnete, ist in Wahrheit aber nur eine weitere Einladung für neue ausländische Sozialtouristen mittels dem Zauberwort "Asyl" hier in die Sozialkassen einzuwandern und Deutschland auch in Zukunft als Weltsozialamt zu mißbrauchen.
In der lizenzierten Systempresse wurde maßgeblich auch nur jene Änderung im Asylrecht in den Mittelpunkt der Diskussionen gerückt, die Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina durch neue gesetzliche Vorgaben nun zu sicheren Herkunftsstaaten erklärte. Das heißt im Alltag, daß Passinhaber aus diesen Ländern in der Bundesrepublik weiterhin Asylanträge stellen dürfen, diese aber künftig von den total überforderten Ämtern lediglich schneller bearbeitet werden können. Bisher betrug die Anerkennungsquote der Asylanten aus diesen Nationen nicht einmal ein Prozent der Antragsteller.
Die neue Regelung ist somit nur ein Tropfen auf den heißen Stein des Asyl-Wahnsinns, da eine viel größere Zahl auch aus diesen Nationen hier eine gutmenschliche Aufnahme nicht nach dem geltenden Asylrechtsparagrafen erhält, sondern ein durch deutsches Steuergeld alimentiertes Bleiberecht aus so genannten "humanitären" Gründen zugesprochen bekommt, z.B. bei einer Erkrankung oder sonstigen abschiebungshemmenden Fantastereien. Zudem ist ein Großteil der jetzigen Flut der Überfremdung Ausländern geschuldet, die oft gar nicht mehr über das Asylverfahren kommen, sondern sich auf die vielzähligen weichgespülten Flüchtlingskonventionen berufen. Auch der gezielte ausländische Sozialtourismus, insbesondere der von Zigeunerclans aus den EU-Staaten, welcher hierzulande die Sozialkassen deutscher Städte und Gemeinden plündert und soziale Unruhen hervorruft, wird vom Asylrecht und somit auch von der jetzigen Änderung überhaupt nicht tangiert.
So führt der nun maßgeblich mit den inländerfeindlichen Grünen ausgehandelte Asyl-Kompromiß im Merkelland zwangsläufig dazu, daß die Anreize insbesondere für ausländische Armutszuwanderer weiter extrem steigen werden. Denn die verabschiedete Regelung sieht auch vor, daß das absolute Beschäftigungsverbot für Asylanten nur noch auf die ersten drei Monate nach Antragsstellung beschränkt werden soll (bisher neun Monate). Für Asylbewerber, sowie abgelehnte aber gutmenschlich geduldete Ausländer, soll zudem die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit nach 15 Monaten im gesamten Bundesgebiet ohne Vorrangprüfung erlaubt werden. Das heißt, daß Asylanten spätestens ab diesem Zeitpunkt mit den deutschen Arbeitern voll konkurrieren.
Desweiteren soll auch die so genannte "Residenzpflicht" für Flüchtlinge gänzlich abgeschafft werden. Die „Residenzpflicht“ verfügte, daß Asylanten sich während ihres laufenden Asylverfahrens nur in einem von der zuständigen Behörde festgelegten Bereich (Landkreis, Bundesland o.ä.) aufhalten sollten und nicht nach Lust und Laune in der Republik herumreisen durften. Sinn dieser Regelung war u. a. die Hoffnung, daß sich Asylanten klärenden Befragungen durch die Ausländerämter nicht entziehen oder kriminell gewordene Asylbewerber auch im Einflußbereich ihrer Bewährungshelfer verbleiben würden. Zudem erleichterte die Vorschrift die Abschiebung bei erfolglosen Asylanträgen, sprich erwiesenem Asylbetrug.
Aus vorgenannten Gründen ist die von überfremdungsfreundlichen Kreisen nun als "verschärftes Flüchtlingsrecht" kolportierte Asylrechtsänderung im Grunde eine reine Mogelpackung. Mit dem Asyl-Kompromiß werden stattdessen weitere Anreize für kulturfremde Ausländer geschaffen, hier in der Bundesrepublik Asyl zu beantragen.
Auch die kapitalistischen Konzernvertreter werden sich freuen, wenn nun noch schneller Massen von Asylanten als Lohndrücker auf dem deutschen Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie konkurrieren dann mit deutschen Werktätigen, die aufgrund der gestiegenen Mitbewerber froh sein können, wenn sie unter den bisherigen Konditionen ihren Arbeitsplatz überhaupt noch behalten können. Sind die Asylanten erst einmal in den Arbeitsprozeß des kapitalistischen Marktes integriert, werden sie mit Sicherheit auch nach einem erwiesenen Betrug im Asylverfahren nicht abgeschoben. Vielmehr üben dann wieder die nach Billiglöhnern durstenden Konzernchefs und Lobbyisten des Kapitals weiterhin Druck auf die politische Klasse in der Bundesrepublik aus, die bestehenden Asylgesetze weiter zu lockern bzw. in ihrem Interesse zu interpretieren.