Am 1. Mai 2011 – dem nationalen Arbeiterkampftag – sprach im Rahmen einer Demonstration der DM – Dělnická mládež (Arbeiterjugend) im mährischen Brünn als deutscher Vertreter der bayerische Nationalist Robin Siener (siehe Bild) zu den dort anwesenden Versammlungsteilnehmern. Die nationalistische Arbeiterjugend fungiert als Jugendorganisation der tschechischen Partei DSSS – Dělnická strana sociální spravedlnosti (Arbeiterpartei der sozialen Gerechtigkeit). Während seines Redebeitrags kritisierte Siener die Masseneinwanderung so genannter ausländischer Fachkräfte im Zuge der europäischen Freizügigkeitsregelung, welche zwar den Kapitalisten Europas helfe, aber durch Lohndrückerei für die einfachen Menschen auf dem Kontinent nicht nur die materielle sondern auch die geistige Verarmung durch Kultur- und Heimatverlust forcieren würde.
Diese für Ideologie-Vertreter der „Westlichen Wertegemeinschaft“ (WWG) naturgemäß abzulehnende politische Meinung wurde von den tschechischen Polit-Behörden sogleich mißbraucht, um einen Schauprozeß gegen den bayerischen Aktivisten vom Zaun zu brechen, der seines gleichen sucht. Über drei Jahre zogen sich bis jetzt schon die Verfolgung und die staatlichen Repressionsmaßnahmen der tschechischen Behörden gegen den deutschen Redner hin. Am 3. Juni 2014 fand nun endlich der erste Prozesstag gegen Robin Siener vor einem tschechischen Gesinnungstribunal in der Hauptstadt Mährens statt.
Mehrjährige Haftstrafe drohte
In dem wohl kaum zu leugnenden Polit-Verfahren wurden nicht nur die Aussagen Sieners zum 1. Mai 2011 in Brünn angeklagt, sondern auch eine Verbindung seiner Rede mit dem Tragen des nationalen Kampagnen-Hemdes zum 1. Mai hergestellt. Das rote T-Hemd, mit dem auch der deutsche Nationalist vor Publikum das Mikrofon in die Hand nahm, zierte die Aufschrift „Fremdarbeiter stoppen“ und ein schwarzes Zahnrad mit nationalrevolutionärer „Hammer und Schwert“-Symbolik. Dieses Logo soll laut einem gedungenen tschechischen Gutachter und der auf politische Verfolgung gebürsteter tschechischer Staatsanwalt in der Tschechei angeblich nicht legal sein.
Der deutsche Nationalist sollte laut Anklageschrift demnach den Straftatbestand nach § 355 Absatz 1 (tschechischen Strafgesetzbuch) der Diskriminierung von Nation, Rasse und ethnischer Herkunft erfüllt haben und nach § 356 Absatz 1 Bewegungen unterstützt haben, die zum Ziel hätten, Personen anderer Nationen, Rassen oder mit einer anderen ethnischen Herkunft zu entrechten. Eine mehrjährige Haftstrafe ohne Bewährung drohte so dem Angeklagten in dem Schauprozeß, wenn es tatsächlich dort zu einer Verurteilung käme.
Dass dieses Gesinnungstribunal jedoch kein rechtsstaatliches Verfahren, sondern nur eine reine Propagandaaktion von Seiten der tschechischen Verfolgungsbehörden war, um hier negative Grundsatzurteile in dem noch jungen Staat zu schaffen, sah man alleine schon daran, dass dem angeklagten Deutschen mehrfach zuvor von den Tschechen angeboten wurde, fernab der Öffentlichkeit und stillschweigend eine Verurteilung in dem Fall hinzunehmen, die nur drei Monate auf Bewährung betragen würde und keinerlei Kosten für Siener nach sich ziehen würde. Der Nationalist lehnte diesen durchschaubaren Versuch der Repressionsorgane ihn politisch über den Tisch zu ziehen ebenso ab, wie den zweiten Anlauf, der sich in der Gestalt der Richterin Dagmar Bordovska entpuppte.
Verurteilung auf Biegen und Brechen
Auch die tschechische Polit-Juristin versuchte eine Verurteilung des volkstreuen Redners unter Aussschluß der Öffentlichkeit erfolgreich über die Bühne zu bekommen. Sie erließ daher Mitte Mai 2013 einen Strafbefehl gegen Siener ohne ordentliche Verhandlung. In diesem wurde der deutsche Nationalist in allen Anklagepunkten zwar als schuldig gebrandmarkt, aber „nur“ zu 8 Monaten Gefängnis, ausgesetzt auf 18 Monate Bewährung verurteilt, was angesichts der mehrjährigen Haftstrafe, die für die angezeigten Delikte im Raum standen lediglich als perfides Lockangebot zu verstehen war. Zudem wurde auch die Auflage für den in Grenznähe wohnenden Aktivisten verfügt, das Hoheitsgebiet der Tschechischen Republik fünf Jahre lang nicht mehr zu betreten.
Siener legte jedoch Einspruch gegen das unmoralische Angebot des Strafbefehls ein und zeigte sich später weder vor Gericht noch gegenüber den Medien einsichtig, mit seinem antikapitalistischen Vortrag am 1. Mai 2011 in Brünn irgendwelche Strafgesetze in der Tschechen-Republik verletzt zu haben. Der Nationalist und sein Anwalt plädierten vielmehr gleich am ersten Verhandlungstag daher konsequent auf Freispruch. Der Verteidiger Robert Cholenský wies zudem darauf hin, dass sein Mandant die Rede schriftlich den Veranstaltern im Vorfeld zukommen ließ, um deren Legalität in der Tschechei zu prüfen. Noch kurz vor der Rede wurden sogar nachweislich einige Textpassagen sicherheitshalber umformuliert.
Auch das tschechische Fernsehen berichtete über das Gesinnungstribunal
(Screenshot: http://www.ceskatelevize.cz)
Miese Polizeitricks im tschechischen Schauprozeß
Man wies auch während des Verfahrens nach, wie das Schauprozeß-Opfer klar von Seiten der Polizei in Brünn getäuscht wurde. Scheinbar ist es in Tschechien üblich, daß willfährige Polit-Bullen falsche Angaben in den Akten festhalten, um ihre unrechtsstaatlichen Maßnahmen später zu vertuschen. So soll laut Polizeiprotokoll Siener nach seiner Rede freiwillig mit auf die Polizeiwache gefahren sein, um dort den Beamten von sich aus sein T-Hemd auszuhändigen. Dass dies nicht ansatzweise zutreffend war konnte man alleine schon an der schriftlichen Einlassung des deutschen Redners erkennen, die er mit weiser Voraussicht bereits auf dem Revier aufsetzte. Darin stand, dass er weder der Übersetzung der nicht amtlich zugelassenen Dolmetscherin vertraute, noch aus freien Stücken sich auf dem Polizeirevier befand und demnach nur unfreiwillig sein Bekleidungsoberteil der tschechischen Staatsmacht auf deren Weisung hin aushändigte.
Dies bestätigte auch die Dolmetscherin am zweiten Verhandlungstag, der dann am 23. Juli dieses Jahres stattfand. Zudem stellte das Gericht kurioserweise fest, dass die Dolmetscherin überhaupt nicht hätte hinzugezogen werden dürfen, da die Dame offiziell bei Gericht gar nicht zugelassen sei. Auch der ursprüngliche Gutachter, der scheinbar nach alter stalinistischer Sitte in Schauprozessen ein Gefälligkeitsgutachten für die Anklagebehörde gegen Siener über die Strafbarkeit seiner Rede erstellte, wurde vom Gericht nun abgelehnt und ein neues Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.
„Rechtsgutachter“ begutachtet falschen Text
Der dritte Verhandlungstag, der 18. September 2014, enthielt schließlich weitere Überraschungen parat. Im Publikum befanden sich erfreulicherweise bekannte emigrierte tschechische Nationalisten die eigens aus Kanada und Österreich für diesen Tag des politischen Schauprozeßes angereist waren. Zu Anfang sollte der neue Gutachter seine Begutachtung über die Sachverhältnisse und die Rede am 1. Mai verlesen. Der Verteidiger Cholenský unterbrach jedoch die Ausführungen immer wieder und wies dabei Stück für Stück nach, daß die bewerteten Anmerkungen des Beauftragten aus dem Protokoll zu streichen seien, da der geladene Experte offensichtlich den falschen Redetext begutachtete.
Richterin Dagmar Bordovska mahnte dabei Anwalt Cholenský immer wieder an, das mittlerweile zur Justizposse verkommene Verfahren nicht durch das penible Hinterfragen einzelner Textpassagen immer wieder in die Länge zu ziehen. Der sichtlich betagte ältere Mann am Rednerpult, der hier in dem Prozeßtheater den Gutachter-Job mimen mußte, verlor zusehends den Faden und widersprach sich nun immer öfter selbst. Da hatte selbst das Gericht ein Einsehen und beendete das schlecht vorgetragene Trauerspiel. Der alte Herr wurde aus dem Zeugenstand entlassen und sogleich war jedermann deutlich, daß im Grunde sämtliche Anklagepunkte des politischen Schauprozeßes ihren letzten Halt ein für allemal verloren hatten.
Beweisanträge der Verteidigung als unzuläßig gewertet
Zusätzliche Beweisanträge der Verteidigung, welche die Unschuld des Angeklagten noch weiter beweisen könnten, wurden nur zur Kenntnis genommen, dann jedoch zur Seite gelegt und schließlich unrechtsstaatlich abgelehnt. Der Verteidiger zeigte sich empört über dieses Vorgehen, doch die Richterin blieb bei ihrer Entscheidung. Es folgten die Schlußplädoyers der Anklage und des Rechtsanwaltes und auch der Angeklagte kam noch einmal selbst zu Wort. Er wies auf die beanstandeten Textpassagen hin und machte noch einmal deutlich, daß diese ausschließlich als eine auch in der Tschechei bisher noch legale Kapitalismuskritik zu verstehen sind. Dann zog sich das Gericht zur Beratung zurück um nur sensationelle zehn Minuten später wieder den Tribunalssaal erneut zu betreten. Die Richterin verlas nochmal alle Anklagepunkte und endete überraschend mit den Worten: „Das Gericht befindet den Angeklagten für nicht schuldig.“
Urteil überrascht nicht nur Zuschauer
Ein raunen ging durch die Reihen der wartenden Systemreporter, die wie auch die anwesenden Nationalisten fest mit einer Verurteilung im Schauprozeß rechneten. Nicht, weil der angeklagte Nationalist etwas Strafrelevantes am 1. Mai 2011 in Brünn geäußert hätte, sondern weil das ganze Verfahren sich in seinem Ablauf und in den manipulierten Protokollen als eine politische Auftragsarbeit der Staatsmacht entpuppte. Die Richterin erklärte in ihrer folgenden Urteilsbegründung weiterhin zu aller Überraschung, dass der Verfasser der Rede, die der Angeklagte gehalten hat, intelligent genug war seine Anschuldigungen und Urteile nur angedeutet zu haben. Er hätte somit nach dem tschechischen Gesetz nicht eindeutig jemanden beleidigt oder diskriminiert. Demnach gelte hier in der Tschechei auch die Unschuldsvermutung, wenn dem Angeklagten nicht eindeutig nachzuweisen sei ein Gesetz missachtet zu haben. Das Symbol „Hammer mit gekreuztem Schwert in einem Zahnrad“ sei hingegen ein Zeichen für die nationale Gesinnung des Redners. Da aber dieses Symbol so niemals von den Nationalsozialisten zu Reichszeiten benutzt wurde und es auch keiner neuen Gruppierung zuzuordnen ist, kann der nationale Redner auch hierfür nicht bestraft werden.
Vom recht farblosen Anstrich der Rechtsstaatlichkeit, den sich hier das Gericht mit dem Freispruch selbst verschaffen wollte, sollte man sich allerdings nicht täuschen lassen. Das ganze langjährige Ermittlungsverfahren, die juristischen Taschenspielertricks der tschechischen Polit-Bullen, Staatsanwälte und auch die Diktion des jetzigen Verfahrens weisen auf eine gezielte staatliche Einflußnahme in diesem Fall hin. Gescheitert sind die Repressionsbehörden letztendlich mit einer Verurteilung am eigenen Unvermögen, offenkundig schlampiger Polizeiarbeit und einer engagierten Verteidigung, die sich wie der von der Verfolgungswut betroffene deutsche Nationalist von der politisch motivierten Anklagewalze nicht einschüchtern ließ.