Wieder Niederlage für verbotswütiges Landratsamt

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Zum unangenehmsten (und oft kostenintensivsten) Teil des Kampfes wider den herrschenden Irrsinn gehören ohne Zweifel langatmige Gerichtsverfahren gegen die zuständigen und nicht selten selbstgefällig auftretenden Ordnungsbehörden innerhalb des BRD-Systems. Aber auch dieses Feld muß bestellt werden, will man sich durch freche politisch motivierte Auflagen bei öffentlichen Versammlungen und Demonstrationen von den Vertretern der antideutschen Klasse und ihren behördlichen Handlangern nicht ins Bockshorn jagen lassen. Die Beschneidung der Versammlungsdurchführung für deutsche Nationalisten dienen in der Regel den Protagonisten der politischen Kaste dazu, das Demonstrationsrecht entsprechend so zu beugen, daß die Sichtbarkeit volkstreuer Positionen in der Öffentlichkeit gezielt unterminiert wird.

Auch im Landkreis Hof wurden von der zuständigen Ordnungsbehörde des Landratsamtes wieder einmal im Zuge der Mobilisierungsaktionen zur nationalrevolutionären 1. Mai-Demonstration 2014 in Plauen hanebüchene Versammlungsbeschränkungen erlassen. Die öffentlichen Zusammenkünfte fanden unter dem Motto: „Arbeitsplätze zuerst für Deutsche!“ statt und die rechtswidrigen Beschränkungsbescheide betrafen insbesondere die Kundgebungen der Ortschaften Münchberg und Helmbrechts. Hier wurden die Veranstaltungsteilnehmer durch die kruden Verfügungen massiv an der Ausübung ihrer Demonstrationsrechte gehindert. Mittels eines eingeschalteten Rechtsanwaltes und einer eingereichten Fortsetzungsfeststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht Bayreuth wurde dies nun auch für die Nachwelt festgehalten.

Im Zuge des Verfahren verpflichtete sich nun die Behörde gegenüber der zuständigen Justiz in der Richard-Wagner-Stadt, daß diverse Verbote von Symbolen, wie z. B. dem der „Schwarzen Sonne“, sowie der schikanöse behördliche Erlass nur „unmittelbare Versammlungsteilnehmer“ mit den Lautsprecherbotschaften anzusprechen, in Zukunft nicht mehr Gegenstand ihrer Bescheide sein würden. Auch die von dem Anwalt der Nationalisten gerügte Auflage des Landratsamts, das kriminalisierende Verbot des Zeigens diverser sichtbarer Embleme und Tätowierungen auf den Versammlungen zu unterlassen, soll zukünftig nun nicht mehr verfügt werden. Der erfreuliche Nebeneffekt des Rechtsstreites: Für die Kosten der Klagen und des Rechtsanwaltes der Nationalisten muß nun alleine der Freistaat Bayern aufkommen.

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