
Anfänglich versuchte der Polizeibeamte während des Prozesses seine widerlichen Taten noch zu leugnen und seinen jungen Übergriffsopfern die Schuld an seinen sexuellen Handlungen in die Schuhe zu schieben. Nachdem er erkannte, daß hier Lügen zwecklos seien und die Beweislast sich eindeutig gegen ihn wendete, legte er ein umfassendes Geständnis ab. Laut der Einlassung des Angeklagten hat der pädophile Sex-Gangster und Ordnungshüter so monatelang drei Jungen (zur Tatzeit 12, 13, 14) mit Geld und Geschenken in seine Wohnung gelockt und anschließend sexuell missbraucht. Die Eltern der betroffenen Kinder schöpften anfänglich kein Verdacht gegen den Pädophilen Michael B., da er ja bei der Polizei beschäftigt war.
Das unglaubliche Urteil: Nur zwei Jahre Haft für den kinderschändenden Polizisten, ausgesetzt auf Bewährung. Trotz erwiesener Schuld wegen des sexuellen Missbrauchs der Buben in acht Fällen muß der zurzeit suspendierte Ordnungshüter jetzt nicht in den Knast. Lediglich der Beamtenstatus wurde dem Sex-Täter noch aberkannt und seine Pension gestrichen. Dazu wurde die kaum zu kontrollierende Auflage verfügt, daß er sich künftig von Kindern fernzuhalten habe und außerdem 300 Euro an eine soziale Einrichtung als Strafe zahlt. Das Urteil war ein herber Schlag ins Gesicht der Mißbrauchsopfer und deren fassungslosen Eltern. Es reiht sich aber hierzulande nahtlos in die Serie der skandalösen pädophilenfreundlichen Richtersprüche der letzten Jahre gegenüber Kinderschändern ein.













