Rochlitz: Kein Asylantenheim in unserer Stadt

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Auch in Rochlitz in Sachsen sind 45 Asylanten in der Poststraße untergebracht. Aus diesem Grund verteilten ortsansässige Aktivisten einFlugblatt mit folgenden Inhalt:

„Wir wollen …“, „Wir werden …“, „Wir müssen …“

Wir haben schon lange gemerkt, daß die von Politik und Medien gerne als Bürgerkriegsflüchtlinge dargestellten Menschen so gar nicht diesem Bild entsprechen. Es sind keineswegs nur die Ärmsten der Armen, Schwache, Frauen und Kinder, die, um ihr nacktes Leben zu retten, nach Deutschland flüchteten, sondern häufig junge Männer aus Afrika und vom Balkan.

Die Politik reagiert auf das wachsende Problem des Asylansturms wahlweise zynisch oder hilflos. Entweder wischt sie die Sorgen der Bürger als „diffuse Ängste“ vom Tisch und unterstellt ihnen Fremdenfeindlichkeit, oder sie fordert wie SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann noch mehr Einwanderung.

Oder aber sie beschränkt sich aufs Ankündigen („Wir wollen …“, „Wir werden …“, „Wir beabsichtigen …“) oder Fordern („Wir müssen jetzt …“, „Wir brauchen …“). Dabei entbehrt es nicht einer gewissen Komik, wenn ausgerechnet Innenminister fordern, Asylverfahren zu beschleunigen und abgelehnte Asylbewerber schneller abzuschieben.

Wer darf fordern, wer kann handeln?

An wen richten sich denn diese Forderungen? Wer, wenn nicht sie, ist für die lange Verfahrensdauer und die niedrige Abschiebequote ebenso verantwortlich wie für die in vielen Gemeinden und Städten immer unhaltbarer werdenden Zustände? Wer, wenn nicht sie, hat die Möglichkeiten, nicht bloß zu fordern, sondern auch zu handeln?
Fordern können die Bürger, die notwendigen Maßnahmen beschließen und umsetzen jedoch nur die Politik. Und genau das ist das Problem. Während die einen nicht dürfen, fehlt den anderen dazu der Wille.
 

Wir stellen an die Stadtverwaltung und Regierung folgende Forderungen:

  • Kriminelle und auf Sozialleistungen angewiesene Ausländer sind unverzüglich abzuschieben.
  • Die Verwaltungsgerichte sind personell besser auszustatten, um Asylverfahren deutlich zu verkürzen.
  • So genannte Geduldete bzw. rechtskräftig abgelehnte Asylanten sind unverzüglich abzuschieben (dazu Umgestaltung des Aufenthaltsgesetzes).
  • So würden die vorhandenen Unterkünfte genügen!

Nicht zuletzt müssen wir aber auch um unsere Sicherheit besorgt sein.

Laut einer Statistik des Statistischen Bundesamtes stellt die Bevölkerungsgruppe der Migranten 8,8% der in der BRD lebenden Bevölkerung. Der Anteil von Migranten an den jährlich rechtskräftig verurteilten Straftätern lag im Jahr 2006 bei 23,3 %. Der Anteil von Migranten bei Kapitaldelikten wie Mord liegt sogar bei knapp 25 %. Bei räuberischer Erpressung sind mehr als 28% der Täter Nichtdeutsche.

In der Nähe von Asylbewerberheimen kommt es vermehrt zur sexuellen Belästigung, auch gegenüber Schulkindern, zu Einbrüchen, Raubüberfällen und zu Morden wie am 12. Januar diesen Jahres in Dresden. Die Situation ist so außer Kontrolle, dass das Land Sachsen nun spezielle Polizeieinheiten für straffällige Asylbewerber zusammenstellt, eine erste Polizeieinheit gegen kriminelle Flüchtlinge gibt es schon in Dresden und soll bald im ganzen Bundesland eingesetzt werden.

Diese Tatsachen nehmen neben der Gefahr für Leib und Leben auch deutlichen Einfluß auf den Wert des Grundbesitzes in unserer Stadt. In einer Gemeinde mit hohem Ausländeranteil und hoher Kriminalitätsrate sinken die Grundstückswerte zwangsläufig in den Keller und sind irgendwann kaum noch veräußerbar.

Während einem in den Medien zum Thema Asylbewerber meist rührselige Geschichten über die schwere Situation in den Heimatländer der Fremden vorgestellt werden, so sieht die Realität meist ganz anders aus.

Für sinnvolle Projekte hatte die Stadt Rochlitz nie genügend Geld, aber nun ist reichlich da und es geht ganz schnell. Die künftige Unterkunftwird nun schön hergerichtet und renoviert. Die Asylanten bekommen die neustenFlạchbildfernseherund jeden Monat einige hundert Euro. Wieso hat da vorher keine Befragung der Bürger stattgefunden? Einfach wieder mal über die Köpfe der Bürger hinweg entschieden.

Während in den letzten Jahren die Rechte der einheimischen Bevölkerung im Sozialwesen immer mehr beschnitten wurden, so stärkte der BGH in einer Entscheidung vom 18.Juli 2012 die Rechte der Asylbewerber. Nach dieser Entscheidung hat jeder als Haushaltsvorstand bezeichnete Asylbewerber den Anspruch auf eine monatliche finanzielle Grundversorgung von 354,- Euro. Die Ehepartner erhalten einen Grundleistungssatz von 318,- Euro. Für jedes Kind sind nochmal Abgaben von bis zu 283,- Euro fällig. So hat eine vierköpfige Asylantenfamilie im Monat bis zu 1.238,- Euro steuerfrei zur Verfügung plus kostenfreier Unterkunft und Betreuung. Dauert das Asylverfahren bis zu vier Jahre wird der Satz nochmals auf bis zu 382,- Euro angehoben. Im Vergleich dazu erhält ein deutscher Hartz-IV- Empfänger 391,- Euro monatlich. Dabei ist gleich, ob er vorher in einem langjährigen Arbeitsverhältnis stand und in die Steuerkasse einbezahlt hat oder nicht. Von Asylbewerbern sind keine steuerlichen Einnahmen zu erwarten.

Kein Asylantenheim in Rochlitz

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