Bekanntlich war der Polizeieinsatz am 1. Mai 2015 in Saalfeld gegen die Teilnehmer der nationalrevolutionären Demonstration maßgeblich von vollkommen überzogener Gewaltanwendung geprägt. Auf die Demonstrationsteilnehmer wurde so teils willkürlich gnadenlos eingeknüppelt und neben massenhaftem Pfefferspray auch Tränengas- bzw. Pfefferspraygranaten eingesetzt. Skandalöserweise wird der Einsatz dieser Waffe – welcher in der BRD äußerst selten erfolgt – im Nachgang von der Polizeiführung geleugnet.
In der Ostthüringischen Zeitung ließ die Polizeiführung verlautbaren:
"Wer der Urheber des Tränengas-Angriffes war, konnte die Polizei am Nachmittag nicht sagen. Die Polizei erklärte jedoch, dass sie es nicht gewesen sei, schon, weil von ihr kein Tränengas eingesetzt werde."
Der Einsatz wird jedoch durch Bild- und Videodokumente der vor Ort anwesenden Kamerateams ganz klar belegt. Interessant ist auch, dass gerade diese Berichterstattung von der Polizei unterbunden werden sollte. Teilweise machten einzelne Beamte regelrecht Jagd auf Pressevertreter.
Der Grund für die Verhinderung der Berichterstattung und die Vertuschung im Nachgang liegt womöglich darin begründet, dass durch den chemischen Kampfstoff auch Anwohner und deren Kinder verletzt wurden, wie Zeugen berichten. Die Gefährdung Unbeteiligter war vor Ort für die Polizeibeamten auch klar ersichtlich, denn im angrenzenden Wohngebiet hielten sich zahlreiche Passanten auf. Ebenso dürfte die Verhältnismäßigkeit des Waffeneinsatzes nicht gegeben sein.
Der Abschuss der Tränengas- oder Pfeffergranate geht wohl auf vermeintliche Ordnungshüter der sächsischen Bereitschaftspolizei zurück. Polizeibeamte, die mit der „Granatpistole 40 mm“ (auch HK 69, oder Mehrzweckpistole 1 (MZP 1) genannt) ausgerüstet werden, sind leicht zu erkennen. Neben der Waffe an einem oliven Traggurt führen sie auch noch oft eine Umhängetasche im Strichtarnmuster der Nationalen Volksarmee der DDR mit einem grauen Tragegurt bei sich. In diesem Relikt aus der Zeit der kommunistischen Herrschaft befindet sich vermutlich auch die Kartuschenmunition für die Waffe.
Kurz vor dem Einsatz der Granaten erkennt man auf diversen Fotos, wie ein Beamter der sächsischen Bereitschaftspolizei (Taktische Kennung: 31/13), die zuvor benutzte Pfefferspraydose wegsteckt und dann an der umgehängten Munitionstasche herumfummelt. Kurz darauf greift er nach seiner Granatpistole. Vermutlich lädt der Polizist hier die Waffe. Aus Sicherheitsgründen darf diese nämlich nur entladen getragen werden. Der Beamte nimmt auch mehrmals Kontakt mit den unmittelbar um ihn herum stehenden Kollegen auf, wohl um sie auf den Abschuss der Granate vorzubereiten.
Die Kartuschenmunition vom Kaliber 40mm zerteilt sich nach dem Abfeuern in der Luft. Bis zu 12 kleinere Fragmente – je nach Munitionsart – kann eine einzelne Kartusche beinhalten. Die einzelnen Geschossfragmente setzen dann den Wirkstoff explosionsartig frei. Dies soll verhindern, dass die Kampfmittel zurückgeworfen bzw. –getreten werden. Pro Gasfragment kann nach Angaben des Munitionsherstellers Rheinmetall ein Gebiet von je 20 x 20 m „abgedeckt“ werden. Die Fragmente können sowohl den Wirkstoff 2-Chlorbenzylidenmalonsäuredinitril (CS) (Tränengas) als auch Oleoresin Capsicum (OC), besser bekannt als „Pfefferspray“ enthalten.
In einem Video erkennt man klar die Granate welche durch die Luft in Richtung der nationalen Kundgebungsteilnehmer fliegt (Siehe VIDEO)
Nachdem die Waffe abgeschossen wurde, setzt die Polizeitruppe zum Sturm gegen die heimattreuen Deutschen an. Hierbei sieht man auf einem Video kurz wie der Beamte die Kartuschenhülse mit der linken Hand aus der Waffe entlädt.
Bei dem Einsatz der Granatpistole 40mm in Frankfurt am Main am 18. März 2015, als bei gewalttätigen Ausschreitungen Linksextremer ebenfalls sächsische Bereitschaftspolizisten die Waffe abfeuerten, war zu beobachten, dass die Kartuschenhülsen von den Beamten nach dem Abfeuern eingesteckt wurden. Auf der Straße zurück bleiben so nur die deutlich kleineren Fragmenthülsen. Mehrere dieser Hülsen wurden in Saalfeld ebenfalls gefunden und belegen den Einsatz zusätzlich.
Die dreiste Behauptung der Polizei am 1. Mai 2015 in Saalfeld kein Tränengas eingesetzt zu haben, welche von der Lügenpresse bereitwillig weiterverbreitet wurde, wird so nicht nur durch Zeugenaussagen Betroffener, sondern auch mit dieser ausführlichen Bilddokumentation klar widerlegt. Selbst wenn man davon ausgeht, dass die eingesetzte Munition anstatt Tränengas das nicht minder effektive Pfefferspray enthielt und somit die Aussage der Polizeiführung „rein technisch“ korrekt wäre, ist die Intention doch klar zu erkennen: Der Gas-Einsatz mit dieser Waffe, der in Saalfeld vollkommen unverhältnismäßig war, soll im Nachhinein vertuscht werden.