Im Folgenden berichten wir über die Verhandlungstage im "AN Göppingen"-Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht (wir berichteten). Gegen vier Angeklagte wird aufgrund des Tatvorwurfs der "mitgliedschaftlichen Beteiligung in einer kriminellen Vereinigung in einem besonders schweren Fall" u.a. ein politischer Schauprozess geführt. Noch immer schmoren zwei der Angeklagten seit dem 26. Februar 2014 in den Kerkern des hiesigen Systems.
35. Prozesstag – 29.06.2015
Der 35. Prozesstag begann mit der Vernehmung von Polizeibeamten der Polizeireviere Göppingen und Uhingen die zu Vorfällen vom Mai 2013 und Februar 2014 Angaben machten. Bei beiden Vernehmungen ging es um Aufkleber. Einmal am 09.05.2013 am sogenannten "Haus der Jugend" in Göppingen und zum anderen an mehreren Straßenlaternen in Uhingen im Februar 2014. Der Polizeibeamte des Reviers Göppingen sagte auf konkrete Nachfrage durch die Verteidigung, dass ihm nicht bekannt sei, dass es innerhalb der Bevölkerung Göppingens eine Beunruhigung aufgrund der Aktivitäten der "AN Göppingen" gab. Bei beiden Vorfällen konnten keine Tatverdächtigen ermittelt werden.
Als nächstes folgte ein Göppinger Polizeihauptkomissar, der zum Vorfall am 02.03.2013 bei der Kundgebung des sogenannten "Kreis Göppingen nazifrei"-Vereins befragt wurde. Er schilderte den Verlauf des Tages und gab an, dass vier bis sechs Beamte vor Ort waren um Präsenz zu zeigen und um zu verhindern, dass es zu Übergriffen kommt. So lief laut PHK A. eine acht- bis zehnköpfige Gruppe auf die Kundgebung am Markplatz zu und davon zwei Personen durch ein Banner, das von den "Kreis Göppingen nazifrei"-Teilnehmern Thomas Edtmaier und Claus Fischer gehalten wurde. Dass hierbei geschlagen wurde, konnte der Beamte nicht bestätigen.
Zu einem Vorfall vom selben Tag im Drogeriemarkt Müller, als unter anderem der linke Fotograf Andreas Scheffel bedrängt und angegriffen worden sein soll, sagte der Polizeibeamte aus, dass Scheffel auf Nachfrage damals angab, dass "ja nichts strafbares passiert sei". Erst einige Zeit später behauptete er dann, es sei nach ihm geschlagen worden und es hätte den Versuch gegeben, ihm seine Kamera zu entreißen. Vor Gericht allerdings berief er sich im Prozess als "Journalist" auf ein Auskunftsverweigerungsrecht, was ebenfalls dafür spricht, dass Scheffel eine Anzeige unter falscher Tatsachendarstellung erstattete, um sich in eine Opferrolle zu begeben und nationale Aktivisten zu kriminalisieren.
Nachdem eine 23-jährige Eislingerin, die zugleich Mitglied bei den "Jungen Grünen" und im "Bündnis gegen rechts" ist als Zeugin für eine Anzeigenerstattung wegen einer Sprüherei in Eislingen geladen war, folgte ein langjähriger Bekannter eines Angeklagten. Dieser zog bereits Ende des Jahres 2009 nach Hessen und es bestanden fortan lediglich private, freundschaftliche aber keine politischen Kontakte. Folglich konnte er zum Thema "AN Göppingen" nicht viel sagen, da dies in den vergangenen Jahren in der freundschaftlichen Beziehung zwischen ihm und einem der Angeklagten keine Rolle spielte.
Abschließend erschien der 25jährige Azubi Stephan K. aus Salach, der zu einem Internetartikel befragt wurde, in dem unter anderem behauptet wurde, er sei an einer gewaltsamen Demo beteiligt gewesen und außerdem alkohol- und drogenabhängig. Nachdem er diesen Sachverhalt zunächst abstritt, machte er bei konkretisierter Nachfrage dann doch von §55 StPO Gebrauch, um sich nicht selbst belasten zu müssen. Der oder die Verfasser des Artikels sind bis heute unbekannt.
36. Prozesstag – 02.07.2015
Zunächst betrat ein 21jähriger Auszubildender aus Göppingen den Zeugenstand, da er zu einem mehrere Jahre zurückliegenden Vorfall befragt werden sollte. An jenem Abend soll er von mehreren Personen auf seine politische Einstellung angesprochen worden sein, woraufhin er damals sagte, er sei "bei der Antifa". Heute wisse er nicht mehr, warum er dies damals sagte. Es kam damals zu einem lauten Disput, woraufhin er den Platz verließ und flüchtete. Dass er eine Ohrfeige bekommen habe, daran konnte sich der Zeuge nicht erinnern.
Es folgten drei Polizeibeamte die im Zeugenstand relativ kurz und knapp ihre Aussagen zu verklebten sogenannten "Unsterblichen-Plakaten" und einem gesprühten Schriftzug aus dem Jahr 2013 machten.
Nach der Mittagspause folgte der arbeitslose Lucas M. aus Altbach, sowie später noch dessen Eltern. Lucas soll im Zeitraum von Februar bis März 2014 mehrmals "nachgestellt" worden sein und mindestens zwei Mal fanden sich abgerissene Antifa-Aufkleber in seinem Briefkasten. Befragt, wie sie sich erklären können, dass dies ihm geschehen sei, gaben sowohl Lucas selbst, als auch seine Eltern an, sich dies "nicht erklären zu können". In seiner damaligen polizeilichen Geschädigtenvernehmung sagte er, er sei bei der Antifa aktiv und bei mehreren linken Demos und auf Gegendemos gewesen. Vor Gericht dazu befragt, berief er sich auf §55 StPO, wonach er sich nicht selbst einer Straftat belasten muss.
Im Anschluss folgte die 31jährige Stefanie A. aus Göppingen, die im Vorstand des Vereins "Kreis Göppingen nazifrei" sitzt. Sie wurde, wie bereits zuvor schon etliche Zeugen, zum 02.03.2013 und dem damaligen Vorfall bei der Bündnis-Kundgebung auf dem Göppinger Marktplatz befragt. Überwiegend waren ihre Ausführungen dazu wenig interessant, jedoch gab sie unter anderem an, Thomas Edtmaier hätte damals eine Art Schlagbewegung gegen die zwei Personen getätigt, die durch das von ihm gehaltene "Gegen Nazis"-Banner liefen. Vom Vorfall im Drogeriemarkt Müller, bei dem Andreas Scheffel angegangen worden sein soll, konnte sie nur soviel sagen, dass Scheffel danach lachend gesagt habe, dass ihm der Hals weh tue. Desweiteren gab sie an, "dass Thomas Edtmaier nie geleugnet hat, dass zwischen ihm und der Antifa Kontakte bestehen". Dies ist insofern aufschlussreich, da Edtmaier selbst dies in seiner Zeugenvernehmung vor dem Landgericht Stuttgart verschwieg und sich als gewaltfreier und pazifistischer Bürger darzustellen versuchte.
Abschließend folgte als Zeuge der 54jährige Eislinger Martin R. der als "Kreis Göppingen nazifrei"-Mitglied ebenfalls am 02.03.2013 anwesend war. Zum Vorfall auf dem Markplatz konnte oder wollte er nichts sagen; also auch nicht, ob einer der beiden vermeintlichen "Störer" beim Durchlaufen des Banners um sich schlug oder ob vielleicht Thomas Edtmaier aggressiv und gewalttätig reagierte, so wie dies zuvor die Zeugin Stefanie A. interpretierte.
Aufmerksam lauschten die Prozessbeteiligten und die anwesenden nationalen Prozessbeobachter den Ausführungen zum Vorfall im Drogeriemarkt Müller. So gab Martin R. an, dass er zusammen mit Andreas Scheffel damals aus dem Geschäft heraus Fotos in Richtung Marktplatz machte. Daraufhin seien drei Personen aus der "rechten" Gruppe auf sie zugegangen und hätten sie gedrängt, dies zu unterlassen. (Anmerkung: offenbar aus dem Grund, dass Scheffel gezielt die vermeintlichen "Störer" in Portraitaufnahmen ablichten wollte). Von einem Schlag in Richtung Scheffel konnte er nichts sagen, obwohl er in unmittelbarer Nähe zu ihm stand. Somit scheint dies nun offenkundig vom Tisch zu sein, da es niemand bestätigen konnte, was den im Zuschauerbereich ebenfalls anwesenden Scheffel sichtlich verärgerte. Eventuell wird dies für ihn noch rechtliche Konsequenzen haben, da er mit dieser offensichtlichen falschen Tatsachenbehauptung zu Unrecht mehrere Personen bezichtigte.
Zeigt euch auch weiterhin solidarisch und schreibt den beiden inhaftierten und standhaften Kameraden, oder besucht den Mammutprozess in Stuttgart. Auf der Netzseite des Landgericht Stuttgart findet ihr die aktuellen Verhandlungstermine. Wer die beiden Nationalisten hinter Gitter finanziell unterstützen oder ihnen schreiben möchte, kann sich gerne mit uns in Verbindung setzen. Kontakt: der-dritte-weg(at)gmx.net
Wie immer gilt auch hier: Jeder Betrag hilft das erfahrene Unrecht zu lindern!
Solidarität ist eine Waffe – Freiheit für alle Nationalisten!