Vor wenigen Tagen wieß das Verwaltungsgericht Freiburg die Klage einer jungen Nationalistin gegen ihre Exmatrikulierung von der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Kehl ab. Die Hochschule hatte 2014 die Studentin wegen ihrer Mitgliedschaft und ihre Aktivität in der NPD vom Studium ausgeschlossen und somit im Endeffekt ein „Berufsverbot“ für die angehende Beamtin für Verwaltung ausgesprochen. Begründet wurde die Maßnahme seitens der staatlichen Hochschule damit, daß die Studentin bei Studienbeginn einen Eid auf die Verfassung abgelegt hätte, dabei aber ihre Mitgliedschaft in der NPD bzw. deren Jugendorganisation „Junge Nationaldemokraten“ verschwiegen hätte.
Im September 2011 mußte die junge Frau zu Beginn des Studiums eine „Belehrung und Erklärung” unterzeichnen, in der sie sich dazu bekennt, verfassungsfeindlichen Bestrebungen entgegenzutreten. Im März 2012 wechselte sie gemäß Studienplan für drei Semester an die Hochschule in Kehl, wo sie erneut einen Diensteid als Beamtin ablegen und sich damit zur sogenannten BRD-Verfassung bekennen mußte. Der Rektor der Hochschule sorgte für den Ausschluß der angehenden Staatsdienerin wegen „arglistiger Täuschung“ im Juli 2013, nachdem er von den politischen Aktivitäten der Studentin erfuhr. Der Verfassungsschutz sowie das Innenministerium teilten der Hochschule im August 2014 auf Nachfrage mit, dass die junge Nationalistin bereits bei ihrer Ernennung zur Beamtin "der rechtsextremen Szene" angehört habe.
Das Verwaltungsgericht gab nur der Hochschule erneut Recht, da aus Sicht der Richter es sich bei der NPD und ihrer Jugendorganisation voraussichtlich um eine Partei mit verfassungsfeindlichen Bestrebungen und Zielen handle. In der Urteilsbegründung hieß es weiter: „Ein Beamter müsse die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzustehen.“
Dass derzeit ein Verbot der NPD vom Bundesverfassungsgericht noch nicht ausgesprochen worden sei, stehe dem Ausschluss in keinster Weise entgegen, die Richter weiter.
Auch in diesem Fall wird wohl das Bundesverwaltungsgericht über die Rechtmäßigkeit der Kündigung entscheiden müssen.
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