
Es hat die Aktivisten der "AN Göppingen" getroffen, jedoch kann unter zu Hilfenahme des Willkürparagrafen 129 StGB morgen schon die nächste vermeintliche "Gruppe" nationaler Aktivisten betroffen sein. Daher geht es nicht allein um die Anfechtung der Urteile im Sinne der beiden heimattreuen Kameraden, sondern vielmehr darum, Verurteilungen gegen politische Aktivisten wegen des Vorwurfs der "Bildung einer kriminellen Vereinigung" grundlegend in Frage zu stellen und dagegen anzugehen.
Nicht weiter erwähnenswert ist wohl, dass die beiden mit dem System kooperierenden mitangeklagten Plaudertaschen ihre Bewährungsstrafen akzeptierten, und sich mit ihren vergleichsweise milden Strafen, die sie als Judaslohn für ihre umfassenden Aussagen und ihren "Ausstieg" erhielten, zufrieden gaben.
Sollte es im meinungsfeindlichen "AN Göppingen"-Prozess Neuigkeiten geben, werden wir weiterhin darüber berichten.













