Horst Mahler ist wieder ein "freier" Mann

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Wie erst gestern bekannt wurde, hat die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Potsdam mit Entscheidung vom 3. September 2015, die über 10-jährige Gefängnisstrafe gegen Horst Mahler nach Verbüßung von 2/3 der Haftzeit zur Bewährung ausgesetzt. Die Entscheidung wurde am 6. Oktober 2015 rechtskräftig.

Die richterliche Entscheidung weist in bemerkenswerter Weise die Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft München und der Leitung der Strafvollzugsanstalt Brandenburg a.d. Havel zurück. Beide Behörden hatten sich mit Nachdruck gegen eine vorzeitige Haftentlassung des 79-jährigen ausgesprochen und dies mit dem Schutz des Sicherheitsinteresses der Öffentlichkeit und einer negativen Sozialprognose für Mahler begründet, dem sie einen “verfestigten kriminellen Charakter” bescheinigten.

Die Begründung des Amtsrichters Ligier liest sich streckenweise geradezu wie eine Empörung über die Einlassungen der Staatsanwaltschaft und der JVA Leitung, denen im Fall des Gefangenen Mahler eine Missachtung elementarer Menschenrechte und eine dem Rechtsstaat unwürdige Haltung vorgeworfen wird.

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