Seit 2013 ist der 39-jährige Nigerianer Asylbewerber in Deutschland. Untergebracht ist er in einer niederbayerischen Gemeinschaftsunterkunft in Wallersdorf. Zum wiederholten Mal saß er nun auf der Anklagebank. Neben den Einträgen im Bundeszentralregister – vorsätzliche Körperverletzung, Sachbeschädigung und Trunkenheit im Verkehr – kam nun wieder ein Körperverletzungsdelikt sowie räuberische Erpressung und Erschleichen von Leistungen hinzu. Am 24. November 2015 wurde der kriminelle Asylforderer nun dafür verurteilt. Jedoch wurde hier keine Haftstrafe vollstreckt oder gar sein Aufenthaltsrecht in Deutschland aberkannt. Lediglich eine weitere Verwarnung in Form einer Bewährungsstrafe wurde vom Vorsitzenden Richter Michael Piringer ausgesprochen. Die Kosten hierfür trägt vermutlich der Steuerzahler, der obendrein auch für das über zwei Jahre andauernde Asylverfahren und die angeordnete Untersuchungshaft tief in die Tasche greifen durfte.
Tätlicher Angriff in der Asylunterkunft
Über einen der Fälle, die am Schöffengericht des Amtsgericht Landau an der Isar verhandelt wurden, hat „Der III. Weg“ bereits berichtet (siehe: Asylanten-Gewalt in Deutschland reißt nicht ab). Der wild gewordene und stark alkoholisierte Schwarzafrikaner attackierte dabei am 29. Juli 2014 einen Mitbewohner mehrmals mit einem Pfannenstiel. Auch ein Messer soll damals im Spiel gewesen sein, was jedoch vor Gericht nicht vollständig geklärt werden konnte. Der angegriffene 22-jährige Iraker wollte plötzlich überraschend nichts mehr von dem Angriff und seiner vorherigen Aussage wissen. Vermutlich haben sich die beiden vorab in der JVA darüber ausgetauscht, da der irakische Zeuge ebenfalls mit Handschellen und Polizeibegleitung vorgeführt wurde.
Zugbegleiterin bedroht und geschlagen
Am 21. August 2014 war der kriminelle Asylant mit dem Donau-Isar-Express Richtung München unterwegs. Zwischen den Haltestellen Moosburg und Freising, als eine 39-jährige Zugbegleiterin nach dem Ticket fragte, entpuppte sich der Schwarzafrikaner als Schwarzfahrer. Als die Angestellte der Bahn die fällige Strafe von 40 Euro verlangte, wurde der Asylant äußerst aggressiv. Neben losgetretenen ausländischen Schimpftiraden schlug der kriminelle Ausländer auch auf den Unterarm der Frau, wobei ihr Kartenkontrollgerät hinunter flog. Die Angegriffene flüchtete daraufhin vor den wilden Nigerianer und schaffte es in den Personalwaggon. Der nachlaufende Asylant schlug schließlich mehrfach von außen gegen Türe, bis ihn verständigte Polizisten am Münchner Hauptbahnhof festnehmen konnten.
Ungereimtheiten im Bezug zur Untersuchungshaft
Wie die regionale Presse zu berichten wusste, kam der Schlägerasylant nach der Gewalteskapade Ende Juli 2014 in Untersuchungshaft. Angeblich wurde vom Amtsgericht Landshut damals ein Haftbefehl vollstreckt und er in die dortige Justizvollzugsanstalt überstellt. Dass es schließlich zum Vorfall am 21. August desselben Jahres kommen konnte, musste dieser vorübergehend wieder aus der Haft entlassen worden sein. Eine dortige Unterbringung bis zur Verhandlung und eine Abschiebung nach der Verurteilung hätte freilich die weitere Straftat effektiv verhindert. Zur Gerichtsverhandlung erschien der Wiederholungstäter laut Presseberichten schließlich wieder in Handschellen, da er durch Polizeibeamte von der JVA Landshut aus abgeholt wurde.
Zurück zur JVA musste ihn die Polizei jedenfalls nicht chauffieren. Nach den deutlichen Worten des Richters Piringer: „Sie sind seit drei Jahren in Deutschland und Ihnen fällt nichts anderes ein als Saufen und Straftaten? Dann können wir gut auf Sie verzichten“, verhängte dieser selbst widersprechend jedoch nur eine Bewährungsstrafe. Insgesamt ein Jahr auf vier Monate, ausgesetzt auf drei Jahre, zeigten den kriminellen Ausländer die Lächerlichkeit der BRD-Justiz. Das Urteil nimmt überdies keinerlei Einfluss auf sein Asylverfahren hier im Merkelland.
Integration deutlich gescheitert
Während Asylbefürworter immer wieder gutmenschlich von einem Integrationswillen von Asylanten schwätzen, stellte der Angeklagte glatt das Gegenteil dar. Vor Gericht musste jedenfalls ein Übersetzer die fehlenden Deutschkenntnisse aufwiegen, was bei einem jahrelangen Aufenthalt in Deutschland deutlich für sich spricht. Nicht einmal den Satz „es tut mir Leid“ konnte der Fremdländer auf deutsch sagen. Selbst diese einfachen Worte musste sein Dolmetscher übersetzen. Die Sprache des Mitleiterregens konnte der Asylforderer jedoch auf Anhieb. Gegen Ende der Verhandlung saß er heulend und schniefend auf der Anklagebank.
Skandalurteil kein Einzelfall!
Solche Skandalurteile sind bezeichnend für die momentane Lage in unserem Heimatland. Die Politik öffnet jedem und allem Tür und Tor und bezeichnet die Masseneinwanderung kulturfremder Ausländer als „Bereicherung“. Das Märchen von den vielen „Fachkräften“ und armen Verfolgten glaubt der Großteil der Bevölkerung hierbei schon lange nicht mehr. Kommt es schließlich zu massiven Straftaten durch die hereinströmenden Fremdländer, sprechen Medien recht schnell von vermeintlichen „Einzelfällen“. Das einzige was man daran als wenige Einzelfälle betiteln kann, sind die durchgeführten Abschiebungen für solche ausländischen Straftäter. Lieber werden hier äußerst milde Urteile ausgesprochen und die Kriminellen somit noch zu weiteren Straftaten ermuntert.
Die volkstreue und heimatverbundene Partei „Der III. Weg“ fordert im Gegensatz zur herrschenden Politik die konsequente Abschiebung von kriminellen Ausländern. Die strafbar gewordenen Gäste haben ihr Bleiberecht verwirkt und müssen deshalb unverzüglich in ihre Heimatländer zurückgebracht werden. Des Weiteren müssen zur inneren Sicherheit unverzüglich die Außengrenzen unseres Landes maximal kontrolliert und jegliche illegale Einwanderung gestoppt werden!