Sage und schreibe 183,3 Millionen Euro werden zusätzlich zu den bereits im Regierungsentwurf vorgesehenen 165 Millionen Euro für Asylanten für den rheinland-pfälzischen Landeshaushalt veranschlagt. Davon sind 158,3 Millionen. Der größte Teil soll laut der Pläne für die Unterbringung und Betreuung von art- und kulturfremden Asylanten drauf gehen. Die SPD schob die Schuld für den neuerlichen Nachtrag auf die Bundesmutti Merkel, denn diese habe Anfang September die Einreise von Asylanten über Ungarn genehmigt und dies sei schließlich von der Landesregierung nicht absehbar gewesen. Jetzt sei eine sogenannte überplanmäßige Ausgabe im zweistelligen Millionenbereich dringend notwendig.
Und diese Völkerwanderung soll angeblich nicht absehbar gewesen sein? Diverse Forschungsinstitute warnen seit Jahren Europa vor einer Invasion aus Afrika und Asien. Das weiß die „Wir schaffen das“-Bundesmutti genauso wie ihr Koalitionspartner von der SPD. Nur getan haben und werden sie auch nichts. Denn die Volksverräter aller Parteien arbeiten am systematischen Volkstod der heimischen Bevölkerung mit den Mitteln der Überfremdung sowie der Kinderarmut bei der deutschen Bevölkerung. Zur Änderung dieser Verhältnisse kann nur eine radikaler Politikwechsel führen. Es muss endlich wieder eine vom Volk – für das Volk – Politik her. National, revolutionär und sozialistisch!
Weitere Gelder für Gesinnungsdiktatur
Im Vergleich zum Regierungsentwurf sollen auch drei zusätzliche Staatsanwaltsstellen geschaffen werden. Zwei davon bei den Staatsschutzdezernaten in Koblenz, um die nationale Opposition weiter verfolgen und kriminalisieren zu können. Über 200 Prozesstage dauert nun schon das AB Mittelrhein-Verfahren, ohne auch nur ernsthafte belastende Punkte der Anklage zu belegen. Angeklagt wurden über 20 heimattreue Deutsche, die nach Auffassung der Koblenzer Staatsanwaltschaft eine kriminelle Vereinigung gegründet haben sollen.
Erst kürzlich startet die Neuauflage des „Widerstand-Radio“-Prozesses vor dem Koblenzer Landgericht. Die erstinstanzliche Verurteilung hatte das Bundesverfassungsgericht verworfen, da nicht eine faire Beweisaufnahme im Zuge der Verhandlung gewährleistet war.