Als politischer Aktivist gerät man häufig in die Fänge des Systems. Nicht wenige müssen aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten auch Haftstrafen erdulden. Die Gefangenenarbeit ist daher leider immer Teil unserer Aktivitäten. Die Insassen in den Systemkerkern sind oft der Willkür der Strafvollzugsbehörden ausgesetzt. Betroffene, deren Angehörige und mit der Materie vertraute Rechtsanwälte, können ein Lied von absurden Regeln, Beschlüssen und Urteilen der Justizvollzugsanstalten und der Strafvollstreckungskammern berichten. Der im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) verankerte Resozialisierungsauftrag wird dadurch oft ad absurdum geführt. Nun sorgt das Vorhaben des Bundesland Berlins, das sogenannte „Überbrückungsgeld“ für Gefangene abzuschaffen, für erneutes Kopfschütteln.
Das Überbrückungsgeld soll Strafgefangenen den Start in das Leben nach der Entlassung erleichtern. Während der Haftzeit fließen vier Siebtel des Arbeitslohns – sofern der Gefangene einen Arbeitsplatz erhält – auf dieses Sonderkonto. Die Höhe dieses unpfändbaren Guthabens ist aufgrund der Föderalisierung des StVollzG von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, darf jedoch nicht weniger als das Vierfache des Sozialhilferegelsatzes beantragen. In mehreren Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist das Überbrückungsgeld schon aus dem StVollzG gestrichen. Die Gefangenen werden hier nach Verbüßung der Haftzeit ohne finanzielle Rücklagen auf die Straße gesetzt. Der Arbeitslohn wird nämlich während der Haftzeit hauptsächlich für den Einkauf von Lebensmitteln benötigt. Alleine mit dem von der Anstalt zur Verfügung gestellten eintönigen und oft mangelhaften Essen kommt kaum ein Gefangener aus. Zudem haben die Gefangenen in der Regel erhebliche Schulden durch entstandene Gerichtskosten, welche direkt vom kläglichen Arbeitslohn gepfändet werden. Das unpfändbare Überbrückungsgeld bot hier bisher einen kleinen Rettungsanker.
Auch in Berlin steht nun die Abschaffung des „Ü-Geldes“ bevor. Dagegen und für die Wiedereinführung des wichtigen Kontos richtet sich eine Petition, welche von der „Freien Schuldner- und Insolvenzberatung im Strafvollzug“ FSI initiiert ist. Unterstützung erhält die wichtige Petition von der unzensierten Gefangenenzeitung „Der Lichtblick“ und Herrn Rechtsanwalt Schweikert (langjährig erfahrener Schuldnerberater für Strafgefangene, Schirmherr der „freien Schuldner- und Insolvenzberatung im Strafvollzug“ und Herausgeber des Magazins „der Horizont“).
Wir möchten hiermit dazu aufrufen, die Petition zu unterstützen. Füllen Sie den beigefügten Vordruck aus und senden Sie ihn an die FSI, oder unterzeichnen Sie online unter: http://www.fsi-schuldnerberatung.de/aktuelles/petition/
Für weitere Informationen:
http://www.fsi-schuldnerberatung.de/aktuelles/
http://www.lichtblick-zeitung.de/index.htm













