
Der Vortrag wurde mit einem historischen Überblick eingeleitet, welcher Aufschluss auf die Errichtung der Verbotsgesetze gab. Zunächst ging er auf die französische Revolution ein, welche unter dem Motto „Liberte Egalite Fraternite“ (Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit) stand. Hier war es gerade das Gleichheits-Ideal, welches später zum zentralen Leitsatz diverser volksfeindlicher Ideologien wurde und den Weg für Verbotsgesetze ebnete. Auch auf die Geschichte der Vereinigten Staaten von Amerika mitsamt der Niederlage der Konföderierten im Bürgerkrieg ging er ein, um schließlich auf Ereignisse infolge des Zweiten Weltkrieges zu stoßen und einen Bogen zur heutigen Zeit zu spannen. Wichtig war in diesem Zusammenhang vor allem die allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen, welche auch im deutschsprachigen Raum, als Verpflichtung für den UNO-Beitritt mit Ausnahmen einiger weniger, überall unterzeichnet wurden.
Wer entgegen dem dort geregelten „alle Menschen sind gleich“-Dogma die Verschiedenheit von Völkern erkennt und eine nationale Identität beschützen will, wird mit diesen Verbotsgesetzen in Konflikt geraten. Allgemein werden sie auch als „Anti-Diskriminierungsgesetze“ oder „Antirassismusgesetze“ bezeichnet und verpassen völkischen Menschen einen Maulkorb.

So zum Beispiel das „Anti-Rassismus-Gesetz“ in der Schweiz, welches Philippe Eglin im Jahr 2010 zum Verhängnis wurde. Insgesamt 10.800 Franken (ca. 9.800 Euro) musste er blechen, da er die Echtheit der Anne Frank-Tagebücher anzweifelte. In der BRD findet man das Gegenstück dieses Verbotsgesetzes unter den § 130 StGB. In Österreich hingegen wird die Meinungsfreiheit mit dem Wiederbetätigungsgesetz (3G) eingeschränkt.
Um noch mal auf die Erklärung der Menschenrechte von den Vereinten Nationen zurückzukommen. Es waren gerade die USA und Israel, welche dieses Papier nicht unterschrieben haben. Gerade in dem jüdischen Staat im Nahen Osten gelten die strengsten Einwanderungs- und Rassegesetze. Interessanterweise sind gerade die Zionisten die Antreiber der Anti-Diskriminierungsgesetze in anderen Ländern.
Die Partei „Der III. Weg“ fordert in ihrem 10-Punkte-Programm unter anderem die Stärkung der Bürger- und Freiheitsrechte. Sie bekämpft entschieden die zunehmende Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten sowie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuches und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.
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