Seit Mitte 2015 läuft die Unterschriftensammlung für die Petition, welche sich gegen die geplante – bzw. in einigen Bundesländern bereits erfolgte – Abschaffung des Überbrückungsgeldes wendet. Im Mai/Juni 2016 soll die Petition eingereicht werden. Unterschreibt jetzt!
Das Überbrückungsgeld (Ü-Geld) ist ein Betrag welcher den Strafgefangenen von ihren Arbeitslohn einbehalten wird und der bis zu einem gewissen Betrag nicht pfändbar ist. Die Höhe ist je nach Bundesland unterschiedlich, orientiert sich in der Regel jedoch an dem vierfachen Regelsatz der Sozialhilfe. Das auf diese Art und Weise durch den – viel zu gering entlohnten – Arbeitseinsatz aus dem Zwangsarbeitsverhältnis des Gefangenen angesparte Geld, soll diesen in den ersten Wochen nach seiner Entlassung den Start erleichtern. Aus Resozialisierungs- und sozialpolitischen Gründen ist diese Regelung sehr sinnvoll, zumal Strafgefangene oftmals immense Schulden (z. B. durch die Auferlegung von Gerichtskosten) haben. Das Überbrückungsgeld sichert ihnen zumindest eine kleine Rücklage, welche sie sich mit ihrem Arbeitslohn von um einen Euro pro Stunde mühsam erarbeitet haben.
In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist diese sinnvolle Regelung aus dem Strafvollzugsgesetz (StVollzG) bereits ersatzlos gestrichen. Das geringe Einkommen welches die Gefangenen hier erarbeiten müssen, wird – im Falle von Schulden – bis auf den einfachen Sozialhilfesatz heruntergepfändet. Da sich Gerichtskosten standartgemäß im mittleren vierstelligen Bereich bewegen, dauert das Abstottern vom kläglichen Zwangsarbeiterlohn in den Knästen jahrelang. Wird der Delinquent dann entlassen, steht er mit seinen in blaue Müllsäcke verpackten Habseligkeiten und der Aussicht auf ein ebenfalls klägliches Arbeitslosengeld, ohne jegliche Starthilfe denkbar schlecht dar. Die Kaution für die neue Wohnung, die Gebühren zur Beantragung neuer Papiere, Einrichtungsgegenstände usw. stellen viele ehemalige Gefangene direkt nach der Entlassung vor unlösbare Probleme. Ein Rückfall in kriminelle Verhaltensweisen würde angesichts derartiger Probleme wohl niemanden verwundern.
Auch für heimattreue Aktivisten, welche der Willkür des Justizapparates hierzulande nahezu hilflos ausgeliefert sind, ist das Thema von Bedeutung. Nicht wenige müssen aufgrund ihrer politischen Tätigkeiten auch Haftstrafen erdulden. Die Gefangenenarbeit ist daher leider immer Teil unserer Aktivitäten. Die Insassen in den Systemkerkern sind oft der Willkür der Strafvollzugsbehörden ausgesetzt. Betroffene, deren Angehörige und mit der Materie vertraute Rechtsanwälte, können ein Lied von absurden Regeln, Beschlüssen und Urteilen der Justizvollzugsanstalten und der Strafvollstreckungskammern berichten. Der im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) verankerte Resozialisierungsauftrag wird dadurch oft ad absurdum geführt. Auch wenn hier bei der Entlassung ohne finanzielle Rückhalt die Gemeinschaft einspringt und den Betroffenen mit Spenden und praktischer Solidarität die ersten Wochen über die Runden hilft, müssen wir uns für den Erhalt, bzw. die Wiedereinführung dieser Regelung stark machen.
Aufgrund der bevorstehenden Abschaffung des Ü-Geldes in Berlin wurde von der „Freien Schuldner- und Insolvenzberatung im Strafvollzug“ FSI eine Petition initiiert. Wir vom „III. Weg“ haben bereits in der Vergangenheit dazu aufgerufen die Petition zu unterstützen (siehe: Petition gegen die Abschaffung des Überbrückungsgeldes). Nun geht es in den Endspurt. Die Petition soll im Mai/Juni 2016 eingereicht werden. Druckt die Vordrucke oder die Listen aus, reicht sie im Freundes- und Bekanntenkreis herum, legt sie bei Veranstaltungen aus und lasst uns somit gemeinsam dafür sorgen, dass man ehemaligen Strafgefangenen diese Hilfe nicht verwehrt, bzw. wieder gewährt.
(Natürlich können auch Inhaftierte an der Petition teilnehmen)
Vordruck: https://der-dritte-weg.info/inhalte/Petition_Ue-Geld_1_.pdf
Liste: https://der-dritte-weg.info/inhalte/Petitionsliste_Ueberbrueckungsgeld.pdf
Weitere Informationen:
http://www.fsi-schuldnerberatung.de/aktuelles/
http://www.lichtblick-zeitung.de/index.htm