Anti-Kinderschänder Kundgebung nach Skandalurteil in Landshut

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„Wo leben wir hier eigentlich?“. Diese Frage haben sich wohl viele gestellt, als am Mittwoch, den 21. September 2016 am Landshuter Landgericht ein Urteil gefällt wurde, was wieder einmal belegt, dass perverse Triebtäter in der BRD mit Samthandschuhen angefasst werden. Was war geschehen: Die 43-jährige Bettina S. aus dem Landkreis Ebersberg betäubte über ein Jahr hinweg ihre damals 6-jährige Tochter mit Baldrian, damit sie ihr 46-jähriger Geliebter, Thomas K. aus dem Landkreis Erding mehrfach unter Anwesenheit der eigenen Mutter sexuell misshandeln konnte. Die abartigen Vergewaltigungen wurden dabei des Öfteren noch gefilmt.

Diese bestialischen Geschehnisse liegen nun knapp 10 Jahre zurück. Der Fall kam nur vor Gericht, da Thomas K. Jahre später eine 13-jährige Schülerin in Landshut missbrauchte. Es folgte eine Hausdurchsuchung und erst dabei kamen die selbst angefertigten Missbrauchsfilme zum Vorschein. Thomas K., selbst dreifacher Vater, ist also ein Wiederholungstäter. Dadurch könnte man annehmen, dass dieser Päderast niemals wieder in den Genuss kommen sollte, weitere Taten zu begehen. Weit gefehlt. Die Urteile sind ein Schlag ins Gesicht der Opfer und aller Kinder hier im Land. Für den Missbrauch an der 13-Jährigen bekam Thomas K. lediglich eine 3-jährige Haftstrafe. Für 7 nachgewiesene Fälle mit dem 6-jährigen Mädchen wurde er zu 6 Jahren 10 Monaten verurteilt. Alles jedoch ohne anschließende Sicherungsverwahrung. Bei der Urteilsverkündung richtete Richter Dopheide einen Appell an den Angeklagten, dass er sich in Haft therapieren soll. „Untherapiert sind sie für Kinder gefährlich“, stellte der Jurist erschreckend fest. Wie er sich dann selbst und der Gemeinschaft gegenüber ein Urteil rechtfertigt, welches den verurteilten Kinderschänder in einigen Jahren – wahrscheinlich vorzeitig – wieder auf freien Fuß setzt, ist vollkommen unverständlich. Die Mutter der 6-jährigen ist selbstverständlich ebenso schuldig. Ohne deren Hilfe hätte der Triebtäter das Mädchen kaum über ein Jahr hinweg missbrauchen können. Der Richterspruch gegen Bettina S.: 1 Jahr und 9 Monate auf Bewährung. Exemplarische Urteile eines versagenden BRD-„Rechtsstaates“, der immer wieder den Täterschutz vor den Opferschutz stellt.

Aktivisten vom „III. Weg“-Stützpunkt Ostbayern verloren deshalb keine Zeit und meldeten für Sonntag, den 25. September 2016 eine Kundgebung mit der Forderung „Härtere Strafen für Kinderschänder“ in der niederbayerischen Bezirkshauptstadt an. Da Vertretern und Angestellten der Stadt ein wirklicher Kinderschutz offensichtlich nicht am Herzen liegt, wurde die Versammlung vom Ordnungsamt kurzerhand verboten. Angeblich wird durch die Veranstaltung die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet, was jedoch anschließend nicht wirklich begründet wurde. Der lächerliche Verbotsbescheid wurde schließlich nach einer Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht aufgehoben. Bei einer nur unweit entfernt angemeldeten Gegendemonstration sah die Stadt jedoch keinerlei Probleme, obwohl sich dort fragwürdige Parteien wie die Grünen oder die Linke mit linksextremistischen und gewaltbereiten Antifa-Aktivisten die Hand reichten und augenscheinlich mit pädophilen Straftätern solidarisierten. Selbst die Polizeiführung erkannte das Gefahrenpotential der Gegendemonstration und verstärkte die Anzahl der Einsatzkräfte.

Anti-Kinderschänder-Gegendemo: Antifa-Aktivisten mit etablierten Parteien Hand in Hand

Trotz der anfänglichen Schwierigkeiten versammelten sich am Sonntagnachmittag gut 20 Mitglieder und Freunde unserer nationalrevolutionären Partei am Landshuter Ländtorplatz, um ihren Unmut über den laschen Umgang mit Sexualstraftätern kundzutun. In mehreren Redebeiträgen und mit Schildern, Transparenten und Flugblättern wurden schließlich die Forderungen unserer Partei im Hinblick auf das Thema benannt:

Redebeiträge kamen von Aktivisten aus Ostbayern

  • Ersttäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten müssen sich einer chemischen Zwangskastration unterziehen, sonst ist eine Haftentlassung ausgeschlossen.
  • Für Wiederholungstäter von Vergewaltigungs- und sexuellen Missbrauchstaten ist die Todesstrafe einzuführen und anzuwenden.
  • Für Kindermörder ist bereits ab der Ersttat die Todesstrafe einzuführen.
  • Die Verjährungsfrist bei sexuellen Missbrauchstaten ist aufzuheben, damit auch Taten die nach vielen Jahren erst ans Tageslicht kommen, noch bestraft werden können.

 

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