Asylflut: Opfer von Haßkriminalität dürfen in Berlin bleiben

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Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) hat seine Ausländerbehörde angewiesen, ausreisepflichtigen Ausländern ein Bleiberecht in Aussicht zu stellen, sollten sie Opfer sogenannter „rechter Haßkriminalität“ werden.

Der Überfremdungsbefürworter und Berlins Innensenator Geisel sagte im Zuge dieser Anweisung, daß diese speziell für sogenannte „Opfer von Gewaltstraftaten im Zusammenhang mit Haßkriminalität mit erheblichen Folgen“ gelte und „den Tätern muß klar gemacht werden, daß ihre Straftaten zu nichts führen und genau das Gegenteil dessen bewirken, was sie vielleicht im Kopf haben“. „Menschen, die durch Gewalt aus unserem Land vertrieben werden sollten, können statt dessen bleiben.“ schwadroniert dieser weiter.

Unter dem Kampfbegriff „Haßkriminalität“ sind Straftaten zusammengefaßt, die auf Grund von fremdenfeindlichen, sexistischen, antisemitischen, islamfeindlichen und homosexuellenfeindlichen Vorurteilen verübt worden sind. Deutschenhass und eine linksextremistische Motivation zählen in aller Regel nicht darunter

Neben dem Bundesland Berlin hat auch schon das von Roten regierte Brandenburg angekündigt, abgelehnte Asylanten, die sogenannte Opfer rechter Gewalt wurden, nicht mehr abzuschieben.

Mit diesen Regelungen werden zukünftig ausreisepflichtige Ausländer vermehrt den Joker „Hasskriminalität“ bzw. „rechter Übergriff“ ziehen, um die Bleibemöglichkeiten zu erhöhen. Gleichzeitig steigt die Statistik mit ausländerfeindlichen Straftaten kräftig an, und der Schrei nach noch mehr Geld im Kampf gegen Rechts wird lauter und überfremdungsfreundliche Gruppen bekommen noch mehr staatliche Unterstützung.

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