Nachdem ein Schüler des Rendsburger Kronwerk Gymnasiums den schulischen Besuch einer Moschee verweigerte, erließ die Schulleitung einen Bußgeldbescheid von über 300 Euro für die Eltern des Jungen. Die Eltern akzeptierten den Bescheid – jeweils 150 Euro für Vater und Mutter – nicht und sehen sich nun einem Gerichtsverfahren ausgesetzt.
Im Juni 2016 hatte eine Lehrerin des Rendsburger Gymnasiums mit ihrer siebten Klasse im Rahmen des Geographie-Unterrichts zum Thema „Der Orient – Machtfaktoren Wasser und Erdöl“ den Besuch in der zur Schule benachbarten Moschee geplant. Die konfessionslosen Eltern des 13-Jährigen weigerten sich ihren Jungen an dem Moschee-Besuch teilnehmen zu lassen, u.a. ist dies eine „religiöse Indoktrination“ ihres ebenfalls konfessionslosen Kindes der Milli-Görüs-Bewegung, die bis vor kurzem noch im Fokus des Verfassungsschutzes stand. Obwohl die Eltern der Schulleitung anboten, daß ihr Sohn während des Ausflugs am Unterricht der Parallelklasse teilnehmen könne, wertete die Schulleitung das Fernbleiben des Jungen als „Schulschwänzen“ und damit als Ordnungswidrigkeit.
Rektorin Renate Fritzsche sagte gegenüber der SHZ zu diesem Fall: „Es ist ein wichtiges Ziel unserer Erziehung, die Bereitschaft bei den Kindern zu erwecken, sich mit fremden Kulturen zu beschäftigen und sie zu tolerieren.“ Laut Behörden sei ein Moschee-Besuch ein pädagogischen Ziel des Schulgesetzes von Schleswig-Holstein: „Die Schule soll die Offenheit des jungen Menschen gegenüber kultureller und religiöser Vielfalt, den Willen zur Völkerverständigung und die Friedensfähigkeit fördern“, und somit eine verpflichtende Unterrichtsveranstaltung. Der Anwalt der Familie, Alexander Heuman aus Düsseldorf, sieht das völlig anders und argumentiert: „Es handelt sich nicht um ‚Unterricht‘ , sondern um eine ‚sonstige Schulveranstaltung‘, deren Säumnis gerade nicht sanktionsbewehrt ist.“ Außerdem haben die Eltern berechtigte Ängste um „Leib und Leben“ ihres Sohns und aufgrund einer Vielzahl islamistisch motivierten Gewalttaten wollten die Eltern ihr Kind nicht „zu Menschen schicken, die es als sogenannten Ungläubigen verachten“.