
Als Erstes wurde über verschiedenste Paragrafen referiert und diskutiert. Hierbei zeigte sich, dass es in der BRD keine aussagekräftige Rechtssprechung über zum Beispiel das Uniformierungsverbot gibt. So ist es reine Willkür der Staatsorgane, was verboten ist und was nicht. Es könnten schon einheitliche T-Hemden als Uniform ausgelegt werden. Ein weiterer kritischer Punkt sind die Vorladungsschreiben zur Zeugenaussage. Bis zur letzten Gesetzesänderung war es so, dass man nur zu Vorladungen der Staatsanwaltschaft erscheinen musste. Jetzt kommt es darauf an, was auf der Vorladung steht. Genaue Informationen sind bis jetzt noch nicht bekannt, da es bis jetzt wohl noch nicht angewandt wurde. Wir empfehlen, sich sofort mit einem Anwalt in Verbindung zu setzen, wenn man eine Zeugenvorladung der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft bekommt.
Das Thema Hausdurchsuchungen war ein ebenso wichtiger Punkt, der eingehend erläutert wurde. Die richtige Verhaltensweise gegenüber der Polizei wurde erklärt, genau so wie das richtige Handeln nach der Hausdurchsuchung. Die wichtigsten drei Regeln sind aber nach wie vor:
1. Keine Aussage
2. Keine Aussage
3. Keine Aussage
Im Anschluss an die Schulung wurde noch ein kurzer Test durchgeführt, wo sich die Aktivisten und Parteimitglieder selbst überprüfen konnten, ob das vorher Erlernte auch angewendet werden kann.













