Laut Informationen des swr soll am 15. Oktober der Prozess gegen die noch 17 verbliebenen Angeklagten im Verfahren gegen das „Aktionsbüro Mittelrhein“ wieder aufgenommen werden. Zuvor war das Verfahren nach mehrjähriger Verfahrensdauer vom Landgericht Koblenz eingestellt worden, weil der Vorsitzende Richter Hans-Georg Göttgen Ende Juni 2017 pensioniert werde musste und es keinen Ergänzungsrichter mehr gab. Eine Neuaufnahme des Verfahrens war dabei nicht vorgesehen, da ungewiss sei, wielange das Verfahren noch dauern würde. Das sei nach über fünfjährigen Verfahren für die Angeklagten nicht zumutbar, hatte das Landgericht damals argumentiert. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte gegen die Einstellung des Verfahrens Beschwerde eingelegt und bekam vor dem Oberlandesgericht Recht, sodass eine andere Kammer den Prozess wegen des Vorwurfs der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu Ende führen muss.
Das ursprüngliche Verfahren war im Sommer 2012 mit anfangs 26 Angeklagten, 52 Verteidigern und mehr als 120 Zeugen gestartet. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung basiert auf den Vorwürfen von Gewalt gegen Linksextremisten, einem unangemeldeten Aufmarsch mit Fackeln in Düsseldorf bis hin zu einer versuchten Inbrandsetzung eines PKW’s. Also linksextremes Alltagsgeschäft, was nur in den seltensten Fällen zu einem Strafverfahren führt.