Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte zwar den Schuldspruch des Bonner Gerichts, dieses muss aber die Schuldfähigkeit des Asylanten erneut prüfen. Das Landgericht hatte den Asylanten aus Ghana im vergangenen Oktober wegen besonders schwerer Vergewaltigung und räuberischer Erpressung zu elfeinhalb Jahren Haft verurteilt, dabei aber nach Ansicht des BGH nicht ausreichend die Schuldfähigkeit des Angeklagten dargelegt, inwieweit sich die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten auf die Tat ausgewirkt hätten.
Die Vergewaltigung der 23-jährigen Freiburgerin durch den Neger hatte damals bundesweit für Schlagzeilen gesorgt, da ihr Freund die Vergewaltigung tatenlos mit ansah und dafür noch von der Polizei gelobt wurde.