Letzte Woche durften sich 29 Personen eines Polizeibesuches erfreuen, weil sie ihrem Unmut über die Herrschenden und den herbeigeführten Verhältnissen im Internet freien Lauf liessen. Laut Bundeskriminalamt (BKA) wurden beim dritten bundesweiten Aktionstag in zehn Bundesländern Wohnungsdurchsuchungen, Vernehmungen und weitere Maßnahmen wegen dem Verbreiten von sogenannten „Hasskommentaren“ durchgeführt. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, strafbare Hasskommentare ins Internet gestellt zu haben – darunter die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, antisemitische Äußerungen und sogenannte Volksverhetzungen.
In der BRD kann Volksverhetzung in sozialen Netzwerken oder Onlineforen mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden. Das Zusammenschlagen von Menschen – besonders wenn der Täter Ausländer und das Opfer Deutscher ist – wird oftmals mit einer geringeren Strafe geahndet.