Velbert: Streife und Flugblattverteilung nach Vergewaltigung einer 13-Jährigen durch 8 Bulgaren

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Wie unsere Partei bereits berichtete (Velbert: Acht Bulgaren vergewaltigen 13-Jährige und Filmen ihr verbrechen) wurde ein 13-jähriges Mädchen schon im April am helllichten Tag auf dem Heimweg vom Schwimmbad von acht jugendlichen Bulgaren (14 bis 16 Jahre alt) auf einem Waldweg mehrfach vergewaltigt. Die Staatsanwaltschaft hielt diese grausame Tat trotz flüchtiger Täter geheim, angeblich zum Schutz der 13-Jährigen. Vielmehr dürfte dies aber geschehen sein, weil die Täter mal wieder Ausländer waren und dies nicht ins politische Bild der BRD passt. Wie in so vielen anderen Fällen mit ausländischen Tätern wird anschließend nicht mehr weiter öffentlich berichtet. Deshalb führten Aktivisten unserer Partei „Der III. Weg“ am Mittwoch eine nationale Streife mit anschließender asylkritischer Flugblattverteilung durch. Die Streife startete am Velberter Parkbad, wo die 13-Jährige bereits von diesen kriminellen Migranten belästigt wurde. Die Angst der Velberter Bürger vor weiteren Übergriffen durch Fremdlinge wurde dadurch sichtbar, dass sämtliche Jugendliche von ihren Eltern beim Verlassen des Bades abgeholt wurden.

Die Streife führte entlang des Waldwegs zwischen dem Parkbad und der Werdener Strasse, in der Nähe der Autobahnbrücke der A 44, wo diese abscheuliche Tat geschah, eine sonst beliebte Strecke für Jogger und Spaziergänger mit ihren Hunden. Seit der Vergewaltigung der 13-Jährigen hat sich dieses geändert, kaum ein Bürger traut sich mehr in dieses Waldstück hinein.

Anschließend verteilten die Aktivisten unserer Partei zahlreiche asylkritische Flugblätter mit der Forderung „Asylflut stoppen“ an die Haushalte in Velbert. In den dabei entstandenen Gesprächen mit den Velbertern wurde von diesen ausnahmelos die verfehlte Asylpolitik dieser Regierung und die dadurch erst möglich gewordenen unzähligen Übergriffe durch die Migranten angeprangert.

 

Für mehr Sicherheit in unseren Städten fordert „DER III. WEG“:

– Einführung eines Ausländerrückführungsprogramms, insbesondere für arbeitslose und straffällig gewordene Ausländer.

– Sofortige Abschiebung von abgelehnten oder kriminellen Asylbewerbern.

– Asylschnellverfahren, welche innerhalb von 48 Stunden nach Stellung des Asylantrages über ein grundsätzliches Antragsrecht entscheiden.

– Zentrale Unterbringung von Asylanten und keine Unterkünfte in kleineren Ortschaften.

 

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