Schon in der Vergangenheit erreichten uns immer wieder Berichte, dass Personen, welche Opfer von Ausländergewalt geworden waren, von der Polizei abgehalten worden sind, eine Anzeige zu erstatten. Die gängige Aussage sei: „Bei einer Anzeige kommt sowieso nicht viel heraus, und sie haben nur unnötig Ärger damit“. Wie hoch die Dunkelziffer in diesem Bereich ist, darüber kann wohl nur spekuliert werden…
Regelmäßig nehmen die Opfer diese Aufforderung hin, ohne sich den Namen des verantwortlichen Beamten zu notieren. Daher können solche Aussagen auch leider in vielen Fällen keinem Polizeibeamten eindeutig zugewiesen werden. Doch nun ergab sich Mitte Juli 2018 im Raum Fulda ein eindeutig belegter Fall.
Ein Asylbewerber, der sich offenbar unbeobachtet fühlte, bewarf aus einiger Distanz die Hunde von Anwohnern mit Steinen. Die Hunde hielten sich hierbei auf dem abgesperrten und eingezäunten Hof der Anwohner auf und verhielten sich ruhig. Leider sind derlei Quälereien mittlerweile keine Seltenheit mehr, da fremdländische Kulturen nicht selten eine sadistische Ader gegenüber Tieren mit sich bringen.
Als die Anwohnerin den Mann vom Grundstück aus ansprach, was das solle und dass man Hunde nicht mit Steinen bewerfe, antwortete dieser sinngemäß, er werfe nicht auf die Hunde, sondern auf eine Katze. Abgesehen davon, dass eine solche Tierquälerei, egal gegen welche Tierart, völlig indiskutabel ist, war weit und breit keine Katze zu sehen.
Als das Paar nun eine Anzeige bei der Polizei, wegen versuchter Sachbeschädigung stellen wollte, versuchte der anwesende Polizeioberkommissar die beiden abzuwimmeln. Zunächst behauptete er eine versuchte Sachbeschädigung wäre nicht strafbar. Diese Behauptung stellt sich jedoch nach kurzem Blick ins Gesetz als glatte Lüge heraus.
Als das Paar dies dem Beamten entgegenhielt, bestand dieser zunächst auf seiner Position, gab dann jedoch nach und behauptete, erst recherchieren zu müssen. Eine Weile später gestand der POK ein, dass die versuchte Sachbeschädigung tatsächlich strafbar ist. Die beiden sollten jedoch von der Anzeige absehen, da sowieso nichts dabei herauskommen werde und man nur Ärger und Scherereien habe. Als auch dieser Versuch das Paar von einer Anzeige abzuhalten nicht fruchtete, machte der Oberkommissar den Vorschlag, die beiden könnten ja anstatt eine Anzeige aufzugeben mit dem Betreuer des Asylbewerbers sprechen. Doch das Paar blieb standhaft und so nahm der Beamte schließlich widerwillig die Anzeige auf.
Bei einem derartigen Verhalten durch Polizeibeamte ist es kein Wunder, dass die Zahl der nicht angezeigten Straftaten stetig steigt und die Dunkelziffer von Ausländerkriminalität vermutlich weit über das Maß vermeintlich offizieller Zahlen hinausgeht. So wird auch die Diskrepanz zwischen den offiziellen Zahlen der Kriminalstatistik und dem Sicherheitsgefühl der Bürger deutlich. Nicht umsonst sinkt das Vertrauen in den Sicherheitsapparat des Staates.
Während die Ressourcen der Polizei darauf verwendet werden, den normalen Bürger selbst bei Kleinstdelikten wie Falschparken und auch willkürlich Personen mit unliebsamen Meinungen gnadenlos zu verfolgen, fehlen diese immer häufiger für ihre tatsächliche Aufgabe – die Kriminalitätsbekämpfung. Nicht selten werden eher noch Bürger und Blogger, welche solche Vorgänge wie bei dem tierquälenden Asylanten öffentlich machen, vom Staatsapparat mit Strafen zum Schweigen gebracht. Es ist mehr als fragwürdig und beschämend, welche Prioritäten die Sicherheitsbehörden setzen.
Die Partei „Der III. Weg“ setzt sich für einen funktionierenden Rechtsstaat ein, in dem geltendes Recht auch tatsächlich angewendet wird. Wenn die etablierte Politikerkaste den Rechtsstaat bemüht, geht es fast ausschließlich darum, vorgeblich „Schutzsuchende“ bei Straftaten mit Samthandschuhen anzufassen, während Kritiker solcher Praktiken, aber auch nur Zweifler an den Verlautbarungen der Regierenden, mit drastischen Mitteln wie absurd hohen Strafen und unverhältnismäßigen Gängelungen belegt werden sollen.
Folgerichtig fordern wir in Punkt 5 unseres Parteiprogrammes die entschiedene Bekämpfung der zunehmenden Überwachung und Einschränkung der Bürger im privaten wie im öffentlichen Raum. Gesinnungsparagrafen des Strafgesetzbuchs und Bespitzelungsbefugnisse des Staates sind ersatzlos zu streichen.
Anmerkung: Der Fall wurde unserer Redaktion ausführlich geschildert und auch der Name des Beamten ist uns bekannt.
Das ist mir ebenfalls schon passiert. Nach einem tätlichen Angriff eines Kosovo-Albaners, dem es offenbar zu lange dauerte, bis er in dem Geschäft, in welchem ich arbeitete, bedient wurde, riet mir die herbeigerufene Polizei dringend von einer Anzeige ab. Es würde dabei ohnehin nichts herauskommen. Zudem wäre zu befürchten, dass der werte Herr mir dann mit seiner Familie auflauern würde. Da mir nichts weiter passiert war, und ich den Angriff erfolgreich abwehren konnte, habe ich damals von einer Anzeige abgesehen. Resultat des ganzen war, dass ich in eine andere Filiale versetzt wurde, da die Firmenleitung befürchtete, dass der Albaner erneut auftauchen würde, um Rache zu nehmen. In der Tat tauchte der werte Herr dann zwei Wochen später mit drei Kumpanen trotz erteilten Hausverbots in unserem Geschäft auf, wie mir berichtet wurde. Zu diesem Zeitpunkt arbeitete ich allerdings schon in einer anderen Zweigstelle meiner Firma.