Stadt Büdingen verliert Rechtsstreit um Fraktionsgelder

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Die Stadt Büdingen ist in einem Rechtsstreit mit der NPD um die Zahlung von Fraktionsgeldern unterlegen.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht die NPD zwar als verfassungsfeindlich, jedoch als für zu unbedeutend, um sie zu verbieten, eingestuft hatte, erklärte das Karlsruher Gericht, dass es möglich sei, verfassungsfeindliche Parteien von der Parteienfinanzierung auszuschließen.

In Büdingen, wo die NPD eine Fraktion mit vier Personen stellt, reagierte man auf diesen Wink und änderte die eigene Satzung dahingehend, dass Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen“ von der Zahlung von Fraktionsgeldern ausgeschlossen sind. Die NPD klagte gegen diese Änderung und gewann erst vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof und nun, nachdem die Stadt Büdingen Revision eingelegt hatte, auch vor dem Bundesverwaltungsgericht. Die Entscheidung begründete man damit, dass zwischen Fraktionsfinanzierung und Parteienfinanzierung zu unterscheiden sei.

Mit dieser Entscheidung gilt das Urteil als gefestigt und der Büdinger Bürgermeister Erich Spamer (Freie Wähler) scheint sich damit abgefunden zu haben, dass er nun der NPD-Fraktion die enthaltenen Gelder auszahlen muss. Da die Fraktionsfinanzierung im Gegensatz zur Parteienfinanzierung zweckgebunden ist, gab Spamer an, dass von nun an sehr genau geprüft werde, was die NPD für ihre Fraktionsarbeit abrechne.

Grundsätzlich ist dieses Urteil positiv zu bewerten, da es als Präzedenzfall für zukünftige, ähnliche Vorstöße anderer staatlicher Stellen dienen könnte. Trotz alledem, sollte man sich jedoch im Klaren sein, dass die Parteienfinanzierung eine viel bedeutendere Einnahmequelle darstellen kann, weshalb das Streichen dieser auch als Weg zum Austrocknen nationaler Parteien gewählt wurde. So bleibt über dieses Urteil mit dem Blick aufs große Ganze nur ein wenig Freude, doch wer hätte schon erwartet, dass das System die nährt, die es zu reformieren versuchen.

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