Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat am Donnerstag in Kassel entschieden (AZ 3 A 809/18.A und 3 A 403/18.A), daß, wer in Syrien vor dem Wehrdienst flieht, in Deutschland als Flüchtling anerkannt werden muß. Dieses Skandalurteil gelte für alle syrischen Wehrpflichtigen und zwar unabhängig aus welchem Landesteil sie stammen und somit ist es egal, ob der Asylant aus regierungsfeindlichen Zonen – sprich Rebellengebieten – stammt oder nicht – ab sofort kann er sich sicher sein, als „Flüchtling“ anerkannt zu werden. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verweigerte bisher solchen Männern den rechtlichen Status als Flüchtling.