
Alle anderen, die in ihrer Heimat als politisch verfolgt gelten oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt wurden, dürfen ohnehin ihre Sippschaft nach Deutschland nachholen. Und großzügiger Weise auch dann, wenn der „Flüchtling“ nicht für deren Unterhalt selbst aufkommen kann.
Die Bundesregierung hat sich nach langem Hin und Her auf maximal 1.000 Angehörige geeinigt, die je Monat nach Deutschland kommen dürfen. Natürlich können es über die Härtefallregelung noch weitaus mehr werden.
Aktuell gibt es bereits 34.000 Terminanfragen von Antragstellern bei den deutschen Auslandsvertretungen.













