Asylflut: Familiennachzug in Kraft gesetzt

Home/Kurznachrichten/Asylflut: Familiennachzug in Kraft gesetzt

Ab 1. August dürfen Syrer, die den eingeschränkten Schutzstatus (subsidiär Schutzberechtigte = wird selbst nicht verfolgt, bei einer Rückkehr ins Herkunftsland aber trotzdem in Gefahr wäre, etwa weil dort Krieg herrscht) innehaben, wieder Familienangehörige nach Deutschland holen. Dies war für die letzten zwei Jahre ausgesetzt worden.

Alle anderen, die in ihrer Heimat als politisch verfolgt gelten oder nach der Genfer Konvention als Flüchtling anerkannt wurden, dürfen ohnehin ihre Sippschaft nach Deutschland nachholen. Und großzügiger Weise auch dann, wenn der „Flüchtling“ nicht für deren Unterhalt selbst aufkommen kann.

Die Bundesregierung hat sich nach langem Hin und Her auf maximal 1.000 Angehörige geeinigt, die je Monat nach Deutschland kommen dürfen. Natürlich können es über die Härtefallregelung noch weitaus mehr werden.

Aktuell gibt es bereits 34.000 Terminanfragen von Antragstellern bei den deutschen Auslandsvertretungen.

×

Schneller und einfacher Kontakt über WhatsApp - Einfach auf den unteren Button klicken!

 

Kontakt über Threema unter der ID:
Y87HKB2B

×