Der nun Beschuldigte mutmaßliche Folterknecht genießt vermutlich Asyl in der Bundesrepublik. Genaue Angaben hierzu veröffentlichte die Pressestelle des Generalbundesanwaltes bis jetzt nicht. Es ist jedoch oftmals der Fall, dass Angehörige von Armeen, die mit den westlichen Truppen in deren Einsatzorten kooperieren, als inoffizielle Gegenleistung Asyl in den westlichen Staaten gewährt wird.
Dem 26-jährigen ehemaligen Offizier wird vorgeworfen, mit zwei weiteren Mittätern drei zuvor gefangengenommene gegnerische Kämpfer „grausam und unmenschlich“ behandelt zu haben. Während ein afghanischer Soldat mit einem Sturmgewehr bewaffnet das „Verhör“ absicherte, soll Ahmad Zaheer D. mit einem weiteren Beschuldigten die Gefangenen arbeitsteilig misshandelt haben. Hierbei zog er die wehrlosen Gefangenen an den Haaren und schlug auf diese ein.
Im Rahmen eines Polizeieinsatzes wurde der Mann am 25. Oktober 2018 festgenommen und seine Wohnung durchsucht. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes erließ am 26. Oktober 2018 Haftbefehl und ordnete den Vollzug der Untersuchungshaft an. Dem Beschuldigten wird nach dem Völkerstrafgesetzbuch Kriegsverbrechen gegen Personen nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 VStGB vorgeworfen.
Der Vorgang wirft mal wieder ein Licht auf die Verhaltensweisen der westlichen Koalitionstruppen in Afghanistan. Diese bewegen sich mit ihren unmenschlichen Verhaltensweisen in „guter Gesellschaft“ mit den USA, deren Schergen auch systematisch Folter anwenden. Dass ein mutmaßlicher afghanischer Folterknecht letztendlich in der oberbayerischen Provinz Unterschlupf fand, ist eine weitere Absurdität des wahlweise sinnlosen Auslandseinsatzes der Bundeswehr oder der unkontrollierten Einwanderungswelle in die Bundesrepublik.
Die Afghanischen Streitkräfte usw. erledigen oft die Drecksarbeit für westliche Truppen. Die Amerikaner müssen schließlich offiziell „humanitär“ agieren. Siehe hier: https://www.youtube.com/watch?v=SwK5F9lR4T8
Viel interessanter ist, wie der Generalbundesanwalt Wind von diesem Vorfall bekommen hat. Angeblich ist es ja nicht möglich zu kontrollieren wer in die BRD kommt und niemand hat irgendwelche Informationen darüber wer die „Flüchtlinge“ waren und sind. Bei dieser Fachkraft weiß man das offensichtlich sehr genau, wieso durfte er trotzdem hierher kommen und darf immernoch auf Staatskosten bleiben?!
Wen der Völkerrechtsparagraph genauer interessiert, der findet ihn hier:
https://dejure.org/gesetze/VStGB/8.html
Alle in einen Sack,den richtigen wirds treffen und fort.Egal wohin.