Bezüglich der grausamen Vergewaltigung einer 50-jährigen Spaziergängerin in Fürth wurden neue Details über das Behördenversagen bekannt. Ein 37-jähriger Türke gilt als dringend tatverdächtig, er hätte schon seit langem abgeschoben werden müssen. Mehrere Behörden waren an dem halbherzigen und letztendlich erfolglosen Abschiebeversuch beteiligt.
Die überfallartige Vergewaltigung sorgte für Furore in der Kleeblattstadt (siehe: Fürth: Vergewaltiger festgenommen – Behörde hatte Abschiebung verbummelt). Seit dem Jahre 2016 (!) läuft der erfolglose Versuch der Fürther Ausländerbehörde den schwerkriminellen Ausländer abzuschieben. Mitte des Jahres 2016 musste der in Fürth geborene Türke eine mehrjährige Haftstrafe wegen diverser Delikte antreten. Geplant war von Seiten der Behörden, dass der Türke nach Verbüßung der Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird. An seiner Ausweisung war der kriminelle Ausländer jedoch verständlicherweise wenig interessiert und weigerte sich so beständig seine Passdokumente vorzulegen. „Nachforschungen“ der Ausländerbehörde waren ebenfalls ohne Erfolg wie die Behörde durch eine Sprecherin verkünden ließ.
Anfang des Jahres 2017 begann man daraufhin damit sogenannte Passersatzpapiere zu beschaffen. Hier wurde durch die Fürther Ausländerbehörde das übergeordnete Amt, die Zentrale Passbeschaffung für Bayern eingeschaltet. Die Fürther Behörde versuchte indessen von dem inhaftierten Straftäter ein Passfoto und ein unterzeichnetes Antragsformular für die Ausstellung eines Ersatzpasses zu bekommen. Über den Erfolg dieser Versuche bewahrt die Behörde stillschweigen, was darauf schließen lässt, dass sich der Häftling einfach weigerte.
Mehr unternahmen die Behörden nicht! Der Türke, den die Polizei als Risikoproband einstufte und der sich beständig weigerte an der Beschaffung von Ersatzpapieren mitzuwirken wurde im Juni 2018 einfach entlassen. Ob die Entlassung hier nach Vollendung der Gesamtstrafe oder vorzeitig erfolgte ist noch nicht bekannt. Unrealistisch wäre eine vorzeitigte Entlassung eines hochkriminellen Ausländers im heutigen deutschen Justizvollzug auf jeden Fall nicht.
Die Anordnung der Abschiebehaft war angeblich nicht möglich, da die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorlagen. So konnte der Türke sich weiterhin frei bewegen und die neuerliche abscheuliche Tat begehen. Der Fall offenbart mal wieder die unverantwortlich lasche Abschiebepraxis, die ihre Opfer auf der Straße fordert.